Hallo Haegar!
Und selbstverständlich habe ich was dazu zu sagen *grins*.
In was für einem wundervollen Chaos arbeitest Du denn ;-), Oberpappnasenhausen?
Selbstverständlich geht das NICHT.
DV sind vertragliche Regelungen zwischen Dienststelle und PR und damit ein öffentlich rechtlicher Vertrag. Es wird objektives Recht geschaffen (OVG NW 20.11.97 1A3125/95PL). Solange sie nicht gekündigt wurden, besteht ein Durchführungsanspruch seitens des PR.
Und den kann der PR sogar gerichtlich geltend machen. Allerdings nicht bei indiviualrechtlichen Ansprüchen (da hat jeder selber Klagerecht!)
DV gelten unmittelbar und zwingend. Also lieber Haegar: wer soll Dein Herzblatt sein: das Verwaltungsgericht oder die versagende Dienststelle oder ein versagender PR?
Mein Vorschlag: Dienststelle auffordern, sich sofort an geltendes Recht zu halten und durchzuführen. Die Frist einhalten für die Antwort. Dann die Konsequenzen aufzeigen, frei nach dem Motto:
Liebe DS, wir haben Sie auf die derzeitige Rechtslage hingewiesen. Wir scheinen hier unterschiedliche Auffassung darüber zu haben, wie zu verfahren ist. Um für beide Seiten Rechtssicherheit zu erlangen

, werden wir Rechtsanwalt xyz beauftragen beim Verwaltungsgericht 0815 unseren Anspruch....
Selbstverständlich kann man die Konsequenzen gleich im ersten Schreiben aufzeigen. Besonders dann, wenn vorhergehende Gespräch nicht gefruchtet haben.
Und natürlich: sofort die Gewerkschaft informieren und zwar alle beteiligten Gewerkschaften.
Der PR ist für u. a. für die Überwachung der Einhaltung von Normen da. Quasi hat er eine Handlungspflicht.
Ein DV gilt in den Punkten nicht, in denen sie gegen höherwertiges Recht verstößt. Der Rest der DV gilt dennoch weiter.
Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich meine nach unserer Rechtssystematik kann zu gunsten eines Beschäftigten individuell von einer DV abgewichen werden. Müsste man mal prüfen.
Achja: sollte es tatsächlich noch PRs geben, die ihr Vertretungsgesetz ohne Kommentar haben: bei der Gewerkschaft nach guten Kommentaren erkundigen, ab auf die Tagesordnung, Beschluss zur Beschaffung herstellen, Dienststelle zwecks Kosten informieren und kaufen. Kommentare sind gute Diskussionsgrundlagen.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
LG
Auenlandbewohnerin