Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen
#1

Hallo

bei einer Stellenausschreibung steht "Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TVöD (bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen)". Was bedeutet das in Klammern geschriebene "bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen"? Kann das bedeuten, dass ich zb weil ich Berufseinsteiger bin nur in Entgeltgruppe 10 einsteige?

Vielen Dank
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#2

Nein. Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, egal ob Berufseinsteiger oder nicht. Mit tariflichen Voraussetzungen könnte die Prüfungspflicht gemeint sein. Es gibt Konstellationen, da ist man eine Gehaltsgruppe niedriger eingruppiert aufgrund der fehlenden Voraussetzungen.
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#3

Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung (wenn nicht bekannt, was für Aufgaben) geht es denn?
Welche Qualifikation wird in der Ausschreibung verlangt? Gibt es dort verschiedene Möglichkeiten oder Öffnungswinkel mit vergleichbaren Kenntnissen etc.?
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#4

Danke für deine Antwort. Ich weiß leider nicht was du mit "Abschnitt der Entgeltordnung" meinst. 
Es wird ein "erfolgreicher Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung der Fachrichtung Verkehrswesen, Bauingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation" erwartet.

Die Tätigkeit ist "Verkehrsplaner" / "Verkehrsplanung"
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#5

Die tariflichen Voraussetzungen sind in Deinem Fall wohl die geforderte Qualifikation. Mit dieser kannst Du in die EG 11 eingruppiert werden. Für Berufsanfänger gibt es die Stufe 1…
Viel Glück und Erfolg!
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#6

Super vielen Dank! Big Grin
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