Bürgermeister werden
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maennlich rennsteig Offline
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Beiträge: 1
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Beitrag: #1
Bürgermeister werden
Kann der Vorarbeiter eines städtischen Bauhofs als ehrenamtlicher Bürgermeister kandidieren?

Wer weiß was oder wo steht was?


12.04.2010 22:26
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Gast
Unregistered

 
Beitrag: #2
RE: Bürgermeister werden
Ich kann jetzt nur für das Bundesland Bayern sprechen.

Dort ist in der Gemeindeordnung alles geregelt. Speziell im Art. 31 Abs. 3.

(3) 1 Ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder in einer Gemeinde können nicht sein:
1. Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte dieser Gemeinde,
2. Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte einer Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,
3. leitende Beamte und leitende Angestellte von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist; eine Beteiligung am Stimmrecht genügt, Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Fragen der Rechtsaufsicht befaßt sind, ausgenommen der gewählte Stellvertreter des Landrats.2 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Beamte während der Dauer des Ehrenamts ohne Dienstbezüge beurlaubt ist oder wenn seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis wegen der Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft ruhen; dies gilt für Angestellte entsprechend. 3 Ein Landrat kann nicht ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied einer kreisfreien Gemeinde sein. 4 Ein ehrenamtlicher Bürgermeister kann nicht berufsmäßiger Bürgermeister einer anderen Gemeinde sein.

Siehe Link.

Bayer. Gemeindeordnung - ehrenamtl. Bürgermeister
30.06.2010 13:50
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Gast
Unregistered

 
Beitrag: #3
RE: Bürgermeister werden
Zu beachten ist bloss die Trennung von Amt und Mandat, s.h. man darf nicht in derselben Gemeinde ein politisches Amt wahrnehmen (hier Bürgermeister) und Angestellter sein. Soweit ich dich verstanden habe, bist du ja auf einem städtischen Bauhof angestellt und möchtest in einer anderen Gemeinde als ehrenamtl. Bürgermeister kandidieren. Kein Problem, weil kein Interessenkonflikt. Sollte in jedem Bundesland so in der Gemeindeordnung geregelt sein.

Steffi
02.07.2010 08:35
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