Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
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Gast
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Beitrag: #1
Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
Hallo zusammen,

ich bin Beamter im gehobenen Dienst in Bayern und nebenberuflich gerade dabei, einen Masterabschluß zu machen. Ich werde voraussichtlich im Januar den Master in der Tasche haben.
Wäre es nun denkbar, nach neuem Dienstrecht (Einheitslaufbahn) bei entsprechend freiwerdenden Stellen in die ehemalige Hödi-Kaste aufzusteigen, oder ist mir der Zugang in den höheren Dienst durch meine gD-Laufbahnprüfung verwehrt?

Grüße Gast


06.10.2010 10:20
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Gast
Unregistered

 
Beitrag: #2
RE: Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
Hallo,

ich mache gerade auch den Master in BW und ich habe es so verstanden, dass der Aufstieg in den HD zwar grundsätzlich möglich ist, es aber in der Entscheidungsmacht des Dienstherren liegt, ob Beamte des GD mit dieser Zusatzausbildung entsprechende Stellen bekleiden können.

Also am Besten mit dem Arbeitgeber klären und den Personalrat dazu nehmen.

Viel Erfolg!
06.10.2010 14:46
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maennlich Sunnymarko Offline
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Beiträge: 6
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Beitrag: #3
RE: Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
Hallo,
ich war auch Beamter im gehobenen Dienst (A10) und habe nebenberuflich an der Universität Kassel meinen Masterabschluss gemacht. Ich hatte ihn mit 32 Jahren nach drei Jahren erreicht. Bereits kurz vor Ende meines Masters konnte ich erfolgreich in die Kommunalverwaltung wechseln und habe nun eine leitende Position. Der Master kann und wird mittlerweile bei vielen Gemeinden und Städten anerkannt. Rein rechtlich ist der Master eindeutig die Zulassung für den höheren Dienst. In der Praxis ist dies auch bereits schon öfters vollzogen worden.
Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!

"Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen."
"Wer will, der kann und wer kann, der muss."
14.12.2010 02:56
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weiblich XuXu Offline
Einsteiger
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Beiträge: 1
Registriert seit: Jan 2012
Beitrag: #4
RE: Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
Hallo,

ich bin mal gespannt, ich bin auch in BY und bin grade beim Abschluß meines Masters, den ich dann im März abschließen werde.

Mir hat man schon gesagt, dass mir das ja niemand aufgetragen hat und ich da nix erwarten brauche!

Bin schon gespannt, wie es weitergeht.
27.01.2012 12:27
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maennlich Katharina Offline
Urgestein
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Beiträge: 198
Registriert seit: Jan 2010
Beitrag: #5
RE: Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
Natürlich nicht. Eine Weiterbildung ergibt keinen Anspruch auf eine höherwertige Stelle. Das wird bei Beamten nicht anders sein als bei Angestellten.
27.01.2012 23:19
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1887 Offline
Profi
***

Beiträge: 45
Registriert seit: Feb 2011
Beitrag: #6
RE: Aufstieg in den höheren Dienst mit Master
Moin,

ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, aber in Niedersachsen ist neben dem Master eine berufliche Tätigkeit nachzuweisen, die nach ihrer Art und Bedeutung der Tätigkeit im jeweiligen Einstiegsamt der Laufbahn entsprechen. In zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sind dies drei Jahre. An diese Tätigkeiten muss man dann erst einmal rankommen. Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist, ist mir nicht bekannt.

Grüße
1887

31.01.2012 08:48
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