Coronavirus - die Folgen für den Öffentlichen Dienst
Der Kampf gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) steht im Fokus der Kommunen, der Bundesländer und des Bundes. Besonders die Krankenhäuser, die Rettungsdienste, die Gesundheitsämter und die Ordnungsämter sind gefordert. Auch für die Angestellten und Beamten ergeben sich viele Probleme und Herausforderungen.In der Tarifrunde 2020 wurde eine Corona-Prämie / Corona-Sonderzahlung ausgehandelt, die Ende 2020 zur Auszahlung kam.
Ferner wurde eine Sonderprämie für Beschäftigte in den Gesundheitsämtern beschlossen. Auszug:
- Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 in einer Gesundheitsbehörde zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt sind, erhalten mit dem Entgelt für den Monat Mai 2021 eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD), wenn sie innerhalb dieses Zeitraums für mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden.
- Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 in einer Gesundheitsbehörde zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt sind, erhalten mit dem Entgelt für den Monat Mai 2022 eine (weitere) Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD), wenn sie innerhalb dieses Zeitraums für mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden.
- Die Höhe der Corona-Sonderprämie ÖGD beträgt für jeden vollen Monat, in dem Beschäftigte überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden 50,00 Euro; § 24 Absatz 2 TVöD gilt entsprechend.
- Die Einmalzahlungen werden bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht berücksichtigt.
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind, das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Beispiele für Diskussionen in unseren Foren:
- Forum Arbeitnehmer:
- Kündigungsschutz für Risikogruppen?
- Zwangsurlaub in der Kommune
- Aufgrund der Corona Krise auf genehmigten Urlaub verzichten
- Rückkehrer aus Risikogebiet Coronavirus
- Forum Ausbildung / Studium Beamte: Werden Einstellungen aufgrund Corona gestoppt?
- Forum Bauhof:
- Schichtdienst auf dem Baubetriebshof wegen Corona?
- Schichtbetrieb Bauhof Kommune
- Freistellung Coronavirus
- Corona Prämie und Weihnachtsgeld
- Forum Beamte: Nicht angemessene Tätigkeiten
- Forum Bürgerfragen: Teilnahme von Risikogruppen an Versammlungen
- Forum Öffentlicher Dienst:
- Direktionsrecht
- Stellenbesetzungsverfahren
- Urlaubsanweisung
- Personalabbau bei Behörden wegen Ansteckungsgefahr ?
- Steuerfreie Prämien für systemrelevante Berufe
- Großraumbüro/ nicht systemrelevante Beschäftigung/Baden Württemberg
- Toiletten im Rathaus ohne Fenster / Coronavirus
- Schutz vor dem Coronavirus
- FFP2-Masken vom Arbeitgeber bei Fahrgemeinschaften
- Forum Personalrat / Betriebsrat:
- Freigestellte PR-Mitglieder: Telearbeit / HomeOffice / Mobiles Arbeiten
- Fehlzeiten wegen Corona
- Aufteilung der Gremiumsmitglieder
- LPVG NRW Wahlverschiebung
- Zwangsurlaub während Einrichtungsschlieẞung wegen Corona
- Coronavirus - Teilnahme an Personalratssitzungen
- Besuch öffentliche Verwaltung in Bayern
- Urlaubssperre
- Coronavirus und seine Auswirkungen
- Forum Pflege: Erschwerniszuschlag in der Ambulanz für Corona Patienten
- Forum SuE:
- Forum TVöD:
- Forum TV-V: Corona-Prämie
- Forum Verwaltungsfachangestellte:
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Arbeitsschutzstandard COVID 19 des Bundesarbeitsministeriums (BMAS)
Die Bundesregierung hat einheitliche Standards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz beschlossen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
II. Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)
Besondere technische Maßnahmen:
1. Arbeitsplatzgestaltung
2. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
3. Lüftung
4. Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs
5. Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte
6. Homeoffice
7. Dienstreisen und Meetings
Besondere organisatorische Maßnahmen:
8. Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
9. Arbeitsmittel/Werkzeuge
10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
11. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA
12. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
13. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren
Besondere personenbezogene Maßnahmen:
15. Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
16. Unterweisung und aktive Kommunikation
17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
III. Umsetzung und Anpassung des gemeinsamen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards
Download SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (BMAS, pdf, Stand 17.04.20)
Informationen und Links zu Coronavirus-Informationen der Gewerkschaften:
- Fragen und Antworten zum Corona-Virus (Komba, pdf, Stand 17.03.20)
- Informationen zur Kurzarbeit (DBB, pdf, Stand 25.03.20)
- Flugblatt Kurzarbeit 2020 / Nr. 1 (DBB, pdf, Stand 01.04.20)
- Angestellte / Tarifbeschäftigte (DBB)
- Beamte (DBB)
Ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf einen Tarifvertrag („Covid-19-Tarifvertrag“) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt. „Es geht darum, einerseits den Belastungen der Kommunen zum Beispiel durch Schließung von Bädern oder Museen Rechnung zu tragen und andererseits betroffene Beschäftigte im öffentlichen Dienst abzusichern. Dieser Abschluss setzt auch für andere Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens Maßstäbe“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch.
Für die weitaus meisten Bereiche des öffentlichen Dienstes sei Kurzarbeit überhaupt kein Thema. Das gelte etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der Kinderbetreuung, in sozialen Diensten, in Jobcentern, bei der Bundesagentur für Arbeit oder in der Verwaltung. Bei den so genannten eigenwirtschaftlichen Betrieben, beispielsweise Theatern, Museen oder im Nahverkehr, könne jedoch Kurzarbeit zur Anwendung kommen. „Für diesen Fall sind die Beschäftigten umfassend abgesichert“, unterstrich Werneke.
Demnach sind in den betroffenen Betrieben unter anderem betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Um die Beschäftigten materiell abzusichern, wird das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Die Regelungen gelten sowohl für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge als auch für den TV-V (Versorgung) und TV-N (Nahverkehr). Auch ist sichergestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung und für den Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit. Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Download TV-Covid (pdf)
Pressemitteilungen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA):
- Redaktionsverhandlungen zum „TV COVID“ abgeschlossen: Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst ermöglicht (16.04.2020, pdf) / Download TV-Covid (pdf)
- Kommunale Arbeitgeber schließen Tarifvertrag zur Absicherung der Beschäftigten bei Kurzarbeit (02.04.2020, pdf)
- Möglichkeiten zur übertariflichen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung wegen Kinderbetreuung werden ausgeweitet (17.03.2020, pdf)
- Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, bereit. (18.03.2020, pdf)
- Handbuch betriebliche Pandemieplanung (20.03.2020, pdf)
Berechtigt sind sogenannte systemrelevante, unentbehrliche Schlüsselpersonen. Dies sind insbesondere Kinder, bei denen beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil in einem der folgenden Bereiche arbeiten / arbeitet:
- Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal in Unternehmen des ÖPNV sowie der Stadtwerke und Abwasserwerke, d.h. Entsorgung (Müllabfuhr), Energieversorgung (Strom, Gas), Telekommunikation, Bauhof
- Betriebsnotwendiges (unabkömmliches) Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal in der Pflege, Behindertenhilfe
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Arbeitsagenturen, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste (z.B. Ordnungsamt)
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung / Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und Einzelhandel)
Hintergrund und Situation in den Kommunen:
- Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurden von den Bundesländern die Schließungen von Kindergärten und Schulen verfügt. Lediglich eine Notbetreuung wird sichergestellt. Ferner wurde eine Kontaktsperre erlassen (Zwei-Personen-Regelung). Bundesweit haben die Bundesländer eine Maskenpflicht (Mund und Nase) für Einkäufe und den ÖPNV erlassen.
- Von den Landkreisen, Städten und Gemeinden (Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden) wurden nach dem Infektionsschutzgesetz ferner öffentliche Einrichtungen wie Hallenbäder, Büchereien, Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendhäuser, Museen, Spielplätze oder Sporthallen geschlossen und Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen auch Hochzeiten / Eheschließungen / standesamtliche Trauungen und Trauerfeiern. Einige Kommunen haben Ausgangssperren erlassen und ein Betretungsverbot für öffentliche Orte verfügt.
- Auch die Kommunalpolitik ist betroffen:
- Ratssitzungen, Sitzungen der Bezirksvertretungen und Ausschusssitzungen werden teilweise verschoben oder die Sitzungsdauer und die Besetzung reduziert. Eilige Beschlüsse erfolgen über Dringlichkeitsentscheidungen.
- In NRW kann die Aufstellung der Kandidaten für die Wahlen von Gemeinderat, Stadtrat, (Ober-) Bürgermeister und Landrat nicht erfolgen, da Versammlungen verboten sind. Auch der Wahlkampf kann nur im Internet erfolgen. In NRW wird daher eine Verschiebung der im September geplanten Kommunalwahlen geprüft. In Bayern werden die Stichwahlen vollständig auf Briefwahl umgestellt.
- In kommunalen Kliniken werden Patientenbesuche eingeschränkt oder Besuchsverbote verhängt. Es wird versucht, bereits in Rente befindliche Ärzte und Krankenschwestern zu reaktivieren.
- Auch Rathäuser, Kreishäuser, Ämter, Bürgerbüros und Kundencenter kommunaler Unternehmen sind überwiegend für den Publikumsverkehr gesperrt.
- Zahlreiche Bedienstete im Öffentlichen Dienst arbeiten im Home-Office, sind am Coronavirus erkrankt, als Kontaktperson unter häusliche Quarantäne gestellt oder bleiben der Arbeit wegen grippaler Symptome oder zur Kinderbetreuung fern.
- Im Öffentlichen Dienst bestehen infolgedessen viele Fragen zu Rechten und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Beispiele sind: Gehalt / Besoldung, Kinderbetreuung / Notfallbetreuung, Impfungen, Home Office (Heimarbeitsplatz) / Telearbeit, bezahlter / ungezahlter Urlaub, Sonderurlaub, Urlaubssperre, Umsetzung, Arbeitsbefreiung, Freistellung, Überstunden, Plusstunden / Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, Krankheit, Lohnfortzahlung, Krankengeld, Krankschreibung, Fortbildung und Prüfungen.
- Personalrat: Die Personalräte müssen ggfs. Personalratsbeschlüsse im Umlaufverfahren oder durch elektronische Abstimmung fassen und Personalratswahlen verschieben.
- In den Landratsämtern, Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen und den öffentlichen Unternehmen wirken sich Personalausfälle, Kita- und Schulschießungen und Quarantäne-Maßnahmen auf den laufenden Betrieb aus. Die öffentliche Verwaltung und kritische Infrastrukturen wie Wasser- und Energieversorgung und die Entsorgung müssen dennoch aufrecht erhalten bleiben.
- Dabei dürfen die Angestellten und Beamten z.B. im ÖPNV, den Stadtwerken, Abwasserwerken, in Ämtern und Behörden mit unabdingbarem Publikumsverkehr (Jobcenter, Sozialamt, Ordnungsamt, Kasse, Zulassungsstelle) oder im Außendienst nicht gefährdet werden, d.h. ein Ansteckungsrisiko ist zu minimieren. Besondere Vorsorge ist für Risikogruppen zu treffen, d.h. ältere Mitarbeiter und Mitarbeiter mit Vorerkrankungen (z.B. Krebs, Diabetes mellitus, Asthma, Bronchitis, Herzerkrankung, Immunschwäche). Es müssen z.B. für Erzieher und Lehrer, die Notgruppen betreuen, ausreichend Desinfektionsmittel bereit gestellt werden und die Reinigung der Anlagen muss sichergestellt werden.