Übernahme - wann richtiges Entgelt?
#1

Hallo,
ich habe im August vergangenen Jahres meine Ausbildung zum Vfa beendet und wurde in EG 5 eingruppiert. Von vornherein wurde aber festgelegt, dass ich ab 01.01.2015 eine Entgeltgruppe höher steige.
Seit Dezember habe ich meine eigentliche Stelle inne und frage mich nun, ab wann ich die Gruppe dieser Stelle (EG 7) bekomme?

Ich weiß von mehreren Kollegen die mit mir die Ausbildung abgeschlossen haben, teils in größeren aber auch in gleich großen Kommunen, dass sie bereits seit Ende der Ausbildung ihre eigentliche Entgeltgruppe bekommen (teilweise sogar gleich EG 8).

Habe ich einen Anspruch auf diese Gruppe oder gibt es sowas wie eine Übergangszeit oder so etwas.

Zur Info: Ich erledige alle Aufgaben der Stelle selbstständig, muss aber ab und an beim Kollegen nachfragen wenn eine Aufgabe ansteht, die ich noch nicht erledigt habe.


Ich wünsche Euch einen schönen Abend und freue mich auf Eure hoffentlich positiven Antworten
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#2

Sobald Dir sämtliche Aufgaben der Stelle übertragen wurden.
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#3

Ganz typisch! So läuft es doch immer, die Jungkolleginnen/kollegen lässt man zappeln bis geht nicht mehr. Ich habe noch nie erlebt, dass es die sog. Tarifautomatik in der Praxis tatsächlich gibt. Alles dumme Sprüche und das Papier nicht wert, worauf die abgedruckt sind. Wünsche Dir nen langen Atem; den braucht man im ö.D. Eddie
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#4

Also ich sag mal so ich mach jetzt schon alle Aufgabe dieser Stelle und noch einige dazu die zwar nicht auf dem Papier stehen aber schon immer so gelaufen sind.
Ich muss bei manchen Dingen zwar bei dem Kollegen nachfragen, wie er es damals gemacht hat aber die Aufgaben selber erledige ich wie oben angesprochen selbst.
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#5

wende dich an deinen Personalrat - wenn man dir die Aufgaben der Stelle übertragen hat, die lt. Stellenbeschreibung zu tun sind, dann hast du Anspruch auf die in der Stellenbewertung festgestellte Eingruppierung.

LG Pumukel
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#6

Hi.

Bevor man gleich zum Personalrat rennt, sollte man zuerst im Personalamt nachfragen. Wenn du ab dem 01.01.2015 in die höhere EG eingruppiert wirst, dann würde ich jetzt keinen Aufriss verantstalten.

Gruß
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