Elektronische Zeiterfassung
#1

Hallo!

In unserem Institut (Bayern/TV-L) arbeiten wir nach dem Gleitzeit-Prinzip und tragen unsere geleisteten Stunden handschriftlich in Arbeitszeit-Karten ein. In einer Dienstbesprechung wurde nun seitens der Zentral-Verwaltung bekannt gegeben, dass die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung bis Ende des Jahres durchgeführt werden muss, da diese "gesetzlich vorgeschrieben sei".

Von so einem Gesetz hab ich noch nichts gehört. Meines Wissens wird die Zeiterfassung in einer Dienstvereinbarung zwischen uns, dem Personalrat, und der Direktion geregelt. Wir sind ein selbstständiges Institut mit eigenem Direktor. Die Mehrheit der Beschäftigten (übrigens auch der Direktor) hat sich schon mehrfach gegen eine elektronische Zeiterfassung ausgesprochen.

1. Kann uns die Zentral-Verwaltung ohne Absprache mit dem PR und der Direktion eine elektronische Zeiterfassung vorschreiben?

2. Wie wäre die Sachlage wenn - angenommen - die Direktion auch für eine elektronische Zeiterfassung eintreten würde? Könnte dann der PR (die wir nicht grundsätzlich dagegen wären, aber doch für die Mehrheit sprechen müssen) diese noch verhindern?

Danke!
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#2

hallo,
ich beziehe mich zwar auf daas lpvg bw aber das sollte von dem bayrischen ja nicht so verschieden sein,...
zu 1) nein - ihr habt ein mitbestimmungsrecht - hierzu:
§ 79, (1) 12. Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
§ 79, (3) 12 Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
§ 79, (3) 14 Einführung, Anwendung oder wesentliche Änderung oder wesentliche Erweiterung technischer Einrichtungen und Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten,

zu 2. Hier trifft erst mal §69 (1) zu und dann das weitere Verfahren....
Gruß pumukel
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#3

Ich würde sagen das sind im Bayerischen PVG die Artikel 75a (Mitbestimmung bei Organisationsmaßnahmen) und Artikel 70 (Verfahren bei Mitbestimmung). Ein Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung gibt es nicht.
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#4

Tut mir leid, aber ich verstehe die negative Einstellung ggü. einer elektronischen Zeiterfassung nicht. Handschriftiche Erfassungen wirken auf mich doch sehr antiquiert. Mit Programmen wie Aida&Co. kann man die Arbeitabläufe verbessern und die Abwicklung für die MA vereinfachen. Ich sehe keinen wirklich triftigen Grund, sich dagegen wehren zu wollen!

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#5

Es gibt meines Wissens kein Gesetz, dass die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zwingend vorschreibt.

Wir haben früher auch mit sogen. "Gleitzeitkarten" gearbeitet, wo jeder relativ unkontrolliert selbst eintrug, wann der Dienst begonnen wurde und wie lange man da war. Damit konnte man gut leben, auch wenn auffällig war, dass einige Experten, die immer pünktlich um 16.00 Uhr den Griffel fallen ließen, am Monatsende über Mehrstunden verfügten.

Die vom Dienstherrn gewollte elektronische Zeiterfassung ist natürlich zustimmungspflichtig. Unsere Zustimmung haben wir mit der gleichzeitigen Einführung eines neuen Arbeitszeitmodell in einer gemeinsamen DV verbunden; das war ein Geben und Nehmen.

So haben wir heute zwar eine elektronische Zeiterfassung aber auch ein ziemlich großzügiges Arbeitszeitmodell (Rahmenarbeitszeit 06.30 - 19.00, mehrfaches Kommen und Gehen bei Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes möglich, bis zu 15 freie Tage/jhrl. durch Mehrarbeitstunden möglich, Minuszeiten bis 1 Wochenarbeitszeit möglich - also bis 41 Std. für Beamte bzw. 39 Std für Angestellte, Teilzeitkräfte entsprechend weniger; allerdings keine Dienstbefreiung mehr für Arztbesuche).

Dieses variable Modell ist nach anfänglicher Skepsis bei der Mitarbeiterschaft zwischenzeitlich sehr beliebt.
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#6

Danke für Eure Antworten! Ich denke auch, dass die elektronische Zeiterfassung kein Nachteil sein muss und könnte mich mit dem Gedanken durchaus anfreunden. Das plötzlich "von oben" über uns hinweg entschieden wird möchte ich aber auch nicht.
Über dieses Thema wurde in unserer Einrichtung schon mehrfach diskutiert, im Endeffekt ist aber die deutliche Mehrheit der Kollegen (incl. Chef) dagegen. Die meisten meinen ein solches System wäre zu kompliziert, da viele während der Arbeitszeit immer wieder das Gebäude dienstlich verlassen müssen bzw. an einigen Tagen gar nicht erst im Gebäude arbeiten (Dienstfahrten, Auswärtsarbeiten usw.). Außerdem müsste wohl eine Person die Verwaltung des Systems übernehmen und jeder hat Angst dass es ihn treffen könnte... Icon_wink
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