23.01.2025, 10:37
Ich bin Beamtin und mir wurden durch Versorgungsausgleich aus der Scheidung meiner Ehe Anteile meiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gekürzt.
Nun steht nach 25 Jahren die Scheidung meiner zweiten Ehe an. Hierbei werde ich sicher wieder zum Ausgleich verpflichtet.
Bei der Berechnung der Höchstgrenze meiner jetzigen Dienstbezüge werden Renten und andere Einkommen angerechnet.
Wird bei der künftigen Berechnung des Höchstbetrages der Versorgung nach der zweiten Scheidung der Kürzungsbetrag nach Paragraf 77 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes aus der ersten geschiedenen Ehe auch berücksichtigt oder nur positive Einnahmen? Das wäre doch eigentlich ungerecht.
Dazu findet sich leider keine Antwort im Internet.
Nun steht nach 25 Jahren die Scheidung meiner zweiten Ehe an. Hierbei werde ich sicher wieder zum Ausgleich verpflichtet.
Bei der Berechnung der Höchstgrenze meiner jetzigen Dienstbezüge werden Renten und andere Einkommen angerechnet.
Wird bei der künftigen Berechnung des Höchstbetrages der Versorgung nach der zweiten Scheidung der Kürzungsbetrag nach Paragraf 77 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes aus der ersten geschiedenen Ehe auch berücksichtigt oder nur positive Einnahmen? Das wäre doch eigentlich ungerecht.
Dazu findet sich leider keine Antwort im Internet.