Zahlstelle / Barkasse
#1

Hallo zusammen,

wir wollen demnächst eine "Barkasse" als Zahlstelle einrichten. Dort können dann Ein- und Ausgaben bar getätigt werden, wobei eine Verrechnung von diesen Einzahlungen u. Auszahlungen stattfindet, um das ständige Auffüllen bzw. Einzahlen bei den Kreditinstituten zu minimieren. Hat jemand von Ihnen/Euch Erfahrungen mit Barkassen? Habt ihr eventuell Barkassenbeschreibungen bzw. Dienstanweisungen von Barkassen?
Für schnelle Unterstützung bin ich sehr dankbar.

Gruß
H.B.
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#2

Hallo,

die Regeln zur Abwicklung unserer Zahlstellen haben wir in der Dienstanweisung unserer Stadtkasse zementiert. Dort ist auch beschrieben, dass die Einrichtung durch Verfügung des Kassenaufsichtsbeamten erfolgt. Innerhalb der Verfügung legen wir auch fest, wer die stellvertretende Verfügungsberechtigung (bei Urlaub, Krankheit) besitzt. Des weiteren sollte dort festgestellt sein, dass sich der Verfügungsberechtigte (Verantwortliche!) sowie sein Vertreter beim Kassenaufsichtsbeamten selbständig melden müssen, sobald ein Personalwechsel erfolgt. Die Prüfung der Zahlstellen erfolgt mind. 1x jährlich durch einen vom Kassenaufsichtsbeamten beauftragen Mitarbeiter der Finanzabteilung.

Mit freundlichem Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Nochmals zum Thema Barkasse.
Hierbei handelt es sich um eine Zahlstelle, in der sowohl Einnahmen als auch Ausgaben getätigt werden, wobei diese miteinander verrechenbar sind; d. h. mit den erwirtschafteten Einnahmen können Ausgaben getätigt werden. Dadurch entfällt der häufige Weg zur Bank um Geld einzuzahlen bzw. zur Stadtkasse um den Handvorschuss wieder aufzufüllen.
Hat jemand ähnliche Verfahren im Einsatz. Ich bräuchte eine Zahlstellenbeschreibung für eine "Barkasse" und eine entsprechende Formulierung in der DA für Zahlstellen.

Danke, Gruß KassenCharly
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#4

Aus dieser Frage kann nicht abgeleitet werden, ob es sich um tatsächlich um eine Zahlstelle handelt. Normalerweise gehört eine Zahlstelle zum Verantwortungsbereich der Kasse. Die Abwicklung von Einnahmen und Ausgaben über diese Bargeldkasse bedeutet noch längst nicht, dass es sich dabei um eine Zahlstelle handelt. In den jeweiligen kassenrechtlichen Bestimmungen sowie Kommentierungen sind dazu ausreichend Festlegungen vorhanden. Die Anzahl von Zahlstellen sollte übrigens auf ein Minimum beschränkt werden.
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#5

Die Zahlstelle ist der Gemeindekasse untergeordnet. Wie ist das genau zu verstehen?
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