Whistleblowing im Öffentlichen Dienst - Urteile schützen Beamte
#1

Gerichte in Hessen haben Hausdurchsuchungen bei Polizisten untersagt, die öffentlich über Missstände bei der Polizei gesprochen hatten:

http://www.fr-online.de/rhein-main/poliz...30080.html

Diese Urteile können als Stärkung des Whistleblowing angesehen werden.

Als Whistleblowing wird das Aufdecken von Missständen oder Gefahren bezeichnet, von denen man bei der Arbeit erfährt. Dieses Aufdecken kann verdeckt oder - wie in den entschiedenen Fällen der Beamten - offen geschehen.

Wie ist Ihre Meinung ? Halten Sie Whistleblowing im Öffentlichen Dienst, speziell auch in der Kommunalverwaltung, für zulässig ? Handeln Whisteblower nach Ihrer Meinung couragiert und pflichtbewusst oder illoyal ? Würden Sie eher ein verdecktes Vorgehen empfehlen, um Mobbing sowie arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Konsequenzen zu vermeiden ?
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#2

Auf jeden Fall couragiert und pflichtbewusst. Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden, wenn einzelne Bereiche sich in Richtung kriminelle Vereinigung bewegen stehen sie ausserhalb des Gesetzes. Diese Mißstände aufzuzeigen dient der Verteidigung/Widerherstellung der Rechtsordnung. Von Mitarbeitern hier Loyalität im Sinne der Omerta zu verlangen ist kriminell.
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