Was folgt nach einer sachgrundlosen Befristung bei weiterer Befristung?
#1

Hallo,

ein AN unter 52 Jahren ist für 2 Jahre sachgrundlos befristet.

Dieser soll nach 1,75 Jahren weiter befristet angestellt werden.

Da bleibt dem AG doch nur eine weitere Befristung mit Sachgrund, um eine Unbefristung aus dem Weg zu gehen, oder!?

In welchen Fällen hätte der AN doch Anspruch auf eine Unbefristung und in welchen Fällen nicht?

Was darf also im neuen befristeten AV mit Sachgrund stehen und was nicht?

Viele Grüße
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#2

Im Arbeitsvertrag steht in der Regel kein Befristungsgrund. Er muss nur objektiv vorliegen (z.B. Vertretung, befristeter Mehrbedarf).
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#3

Ok, also wird aus der sachgrundlosen eine mit Sachgrund, weil eine weitere sachgrundlose ist ja nicht möglich!? Wenn der AG aber keinen Grund angibt, wäre aber das Risiko auf eine Entfristungsklage höher? Und spätestens dann müsste der AG den Sachrgund objektiv und belegbar anführen?
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#4

Die Angabe des Sachgrundes im Vertrag ist ohne Bedeutung für die Chance einer Entfristungsklage. (Ausser bei den Sonderbefristungsrecht im Wissenschaftsbereich etc.) Fehler bei der Angabe im Vertrag sind ggf. nachteilig. Deshalb verzichten die meisten Arbeitgeber darauf.
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