Versetzung einer Erzieherin wegen NPD-Mitgliedschaft des Ehemanns ist unwirksam
#1


Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg ist die Versetzung einer städtischen Erzieherin wegen der NPD-Mitgliedschaft ihres Ehemanns unwirksam. "Sie darf nicht in einen anderen Tätigkeitsbereich versetzt werden, wenn der Arbeitsvertrag eine solche Versetzung nicht vorsieht. Die Versetzung sei vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt." (Stern.de)

Mehr: http://www.stern.de/wirtschaft/job/verse...43247.html
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#2

Wenn sie als Erzieherin angestellt ist, muß sie auch Erzieherin bleiben.

Mal abgesehen davon halte ich den Grund sowieso nicht für haltbar. Man kann doch niemanden versetzen, nur weil ihm die Zugehörigkeit zu einer Partei nicht gefällt, vor allem wenn nicht sie sondern ihr Mann Mitglied ist. Noch ist die NPD nicht verboten und Mitglieder und deren Angehörige genau so zu behandeln wie wenn jemand Mitglied der SPD oder CDU ist.
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