17.12.2012, 21:12
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg ist die Versetzung einer städtischen Erzieherin wegen der NPD-Mitgliedschaft ihres Ehemanns unwirksam. "Sie darf nicht in einen anderen Tätigkeitsbereich versetzt werden, wenn der Arbeitsvertrag eine solche Versetzung nicht vorsieht. Die Versetzung sei vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt." (Stern.de)
Mehr: http://www.stern.de/wirtschaft/job/verse...43247.html