Verpflichtungserklärung Angestelltenlehrgang II
#1

Hallo zusammen.
Muss ich eine Erklärung unterschreiben, die sich auf den "Tarifvertrag zur Durchführung des Angestelltenlehrgang II nach Paragraph 1 der Anlage 3 zum BAT vom 17.01.1995" beruft?
Ich bin am 01.04.2007 in den öffentlichen Dienst getreten.
Hoffe mir kann jemand helfen, ob das noch rechtens ist oder nicht? Bitte mit kurzer Erläuterung und auch Gesetzesnachweise oder Urteile, etc.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Fido
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#2

Auf welchen Passus dieses Tarifvertrages bezieht sich denn die zu unterzeichnende Erklärung? Was genau soll geregelt werden?
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