Verantwortlichkeit mit E7 ?
#1

Guten Abend, 

ich habe eine Frage ob man mit einer Eingruppierung in der E7 für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich sein kann. Zur Situation, ich bin vor vielen Jahren als Quereinsteiger (mit Tätigkeitsfremder 3,5 jähriger Ausbildung) an diesen Job (Mitarbeiter für Personaleinsatzplanung) gekommen. Nach der Einführung des TVÖD vor ein paar Jahren, wo meine Tätigkeiten mit der E7 bewertet wurden, soll ich jetzt der PeP-Verantwortliche sein... Dafür dass ich keine großartigen Entscheidungen treffen darf, finde ich das Absurd. 

Was sagt ihr dazu? 

Viele Grüße 

Moni
#2

siehe https://www.kommunalforum.de/portal.php
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