Urlaubssperre - Reise muss storniert werden. Wer trägt die Kosten?
#1

Moin Moin,

wir planen in der Abteilung (und in der gesamten Behörde) unseren Urlaub am Ende des Jahre für das neue Jahr. Urlaubsanträge werden immer kurzfristig 1-2 Wochen vor dem geplanten Urlaub gestellt. Urlaubsreisen entsprechend also vor der eigentlichen Genehmigung durch den Chef gebucht.

Nun wird mein Kollege wohl längere Zeit ausfallen und ich habe mit Familie Urlaub gebucht und bin auf die Ferienzeiten angewiesen.

Dass der Kollege ausfälllt und ich die Vertretung übernehme ist kein Thema, wir sind ein gutes Team und ich hoffe dass er bald wieder fit ist.

Wie schaut es jetzt mit den Kosten für die Urlaubsreise aus. Hab ich jetzt einfach Pech und muss gut 1000 Euronen in den Sand setzen oder habe ich eine Chance beim AG die Kohle einzufordern ?

Sollte meine Frau trotz der vermutlichen Strapazen mit den Kids alleine fahren, steht einem eine Teilentschädigung zu ?

Danke für eure Antworten

Gunnar
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#2

Ich denke, wenn man Urlaub bucht, ohne ihn sich vorher genehmigen zu lassen, hat man Pech gehabt. Wenn der Urlaub bereits genehmigt war und der AG ihn aus dringenden betrieblichen Gründen streicht, muß er ersetzt werden. Aber meine Erfahrung ist, daß bevor das passiert, irgendeine andere Lösung gefunden wird. So einfach ist das Streichen von Urlaub auch nicht, gerade in einer Behörde, wo es doch üblicherweise mehr als 2 Mitarbeiter gibt.
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#3

S10347,
wenn ihr den Urlaub (dienstlich) am Anfang des Jahres geplant habt und damit eine Verbindlichkeit schafft, dann ist es legitim, auch Urlaub (privat) zu planen.
Die Genehmigung des schon zum Jahresanfang geplanten Urlaubs 14 Tage vorher kann ja nur eine reine Formsache sein.
Da sollte sich euer Personalrat wirklich für dich stark machen.
Gruß Pumukel
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#4

Hallo Pumukel,

so einfach ist es nicht - denn dann könnte ja die komplette Abteilung für die beiden ersten Wochen in der Ferienzeit eine Reise buchen. Nach deinen Worten muss ja der Urlaub nicht genehmigt werden - es ist ja nur Formsache.

Oder meinst Du der Behördenleiter bzw. Abteilungsleiter reicht völlig aus um die Arbeit zu tun ?

Da hilft auch kein Personalrat.

Gruß Merger



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#5

Hallo Merger,
so wie ich den Anfangsvortrag gelesen und verstanden habe wird zu beginn des Jahres eine Urlaubsplanung gemacht. In unserer kleinen Abteilung machen wir das auch so. 4 MA planen wer, wann seinen Urlaub nehmen will. Zu berücksichtigen sind die betrieblichen Interessen, wie mindestens ein MA anwesend, zwingende Anwesenheit zu Schulzeiten, ... In diesem Plan wird - nur dann macht der Plan Sinn - darauf geachtet, dass nicht alle MA auf einmal ihren Urlaub nehmen.
Wenn ein MA dann Urlaub beantragt, der in dem Zeitfenster seiner Planung liegt, dann muss einem Chef schon sehr viel einfallen, dass man diesem nicht genehmigt.

Wenn also ein Kollege ausfällt, jemand die Vertretung übernimmt, der aber schon Urlaub geplant hat, bezahlt hat, ... dann muss der Vorgesetzte dies berücksichtigen und sich überlegen, ob es zwingend nötig ist, dass die Vertretung für den erkrankten Kollegen sofort eingerichtet werden muss. ... oder erst nach dessen Urlaub.

Icon_wink ... und ich bin mir ganz sicher, dass kein Amts- oder Behördenleiter ausreicht um die Arbeit zu tun! Icon_razz
Gruß Pumukel
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#6

Hallo Pumukel,

die Vorplanung innerhalb der Kollegen ist ja auch soweit in Ordnung.
Nur sollte man danach dies auch dem Vorgesetzten zur Genehmigung vorlegen.
Änderungen sind danach immer noch möglich.

Nur in diesem Fall hat der betroffene Beamte keine Genehmigung, der Kollege fällt aus und vermutlich ist er der einzigste der einspringen kann.

In manchen Abteilungen besteht zusätzlich nicht die Möglichkeit, den Posten unbesetzt zu lassen.

Wenn die Genehmigung erteilt worden wäre, müssten die Kosten von der Behörde übernommen werden. In diesem Fall wahrscheinlich nicht.

Er sollte auf jeden Fall den Personalrat kontaktieren.

Gruß Merger



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