Tarifrunde TVöD 2016 - Forderungen und Ergebnisse
#1


dbb newsletter 001/2016 vom 05.01.2016: 

EINKOMMENSRUNDE 2016: DBB FORDERT KRÄFTIGES EINKOMMENSPLUS FÜR BESCHÄFTIGTE VON BUND UND KOMMUNEN

"Auf spürbar mehr Geld für die Beschäftigten wird der dbb bei den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen im Frühjahr pochen. 'Nicht zuletzt wegen der besonderen Belastungen haben die Kolleginnen und Kollegen Anspruch auf einen ordentlichen Schluck aus der Pulle', sagte dbb-Vize Russ der Deutschen Presse-Agentur dpa (5. Januar 2016).
Russ machte erneut deutlich, dass die Beschäftigten an Behörden, Schulen und Ämtern wegen des Flüchtlingszustroms seit Monaten am Limit arbeiteten.
Die zwischenzeitlich neu geschaffenen Stellen reichten bei Weitem nicht, die Lücken zu schließen. 'Der Personalmangel zieht sich quer durch den gesamten öffentlichen Dienst. Beispiel Gesundheitsämter: Die Zahl der Ärzte dort ging binnen einiger Jahre um 33 Prozent zurück, auch wegen der im Vergleich geringeren Bezahlung - trotz wichtiger Aufgaben wie Eingangsuntersuchungen in der Erstaufnahme, dem kinder- und jugendmedizinischen Dienst oder der Betreuung traumatisierter Menschen.' Als weiteres Beispiel nannte Russ die Bundespolizei: 'Manche schieben hier 1.000 Überstunden vor sich her - 3.000 zugesagte neuen Stellen helfen da aktuell nicht wirklich weiter. Denn die Ausbildung dauert Jahre.'
Generell gelte: Fachkräfte zu finden und auszubilden, 'kostet einfach Zeit', so der dbb-Vize. Insgesamt fehlten dem Staat rund 180 000 Beschäftigte.

Russ kritisierte die über Jahre fortgesetzten Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, die sich jetzt rächen. Insgesamt wurden im öffentlichen Dienst in den vergangenen gut 20 Jahren rund eine Million Stellen abgebaut, etwa jede fünfte. 'Überstundenberge, etwa bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei, gibt es deswegen nicht erst, seit durch den anhaltenden Zustrom schutzsuchender Menschen die Aufgaben immer größer und größer geworden sind', betonte Russ.“
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#2

dbb newsletter 005/2016 vom 14.01.2016:

EINKOMMENSRUNDE ÖFFENTLICHER DIENST VON BUND UND KOMMUNEN:
DBB BRANCHENTAGE MIT GEWERKSCHAFTLICHER BASIS - STRASSENWÄRTER STARTEN DISKUSSIONSREIHE

"Die Einkommensrunde 2016 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen steht vor der Tür. Am 18. Februar 2016 werden der Bundesvorstand und die Bundestarifkommission des dbb die Forderungen für die Arbeitnehmer und Beamten beschließen. Doch vorher haben die in den dbb Fachgewerkschaften organisierten Kolleginnen und Kollegen das Wort. In einer Vielzahl von Branchentagen erhalten sie die Gelegenheit, die besonderen Probleme ihrer Berufsgruppen zu diskutieren und die Forderungsfindung durch ihre Argumente mitzugestalten.

'Die Kolleginnen und Kollegen beim Bund und in den Kommunen haben eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeits- und Einkommenssituation mehr als verdient', stellte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Verhandlungsführer des dbb in der bevorstehenden Einkommensrunde, zum Start der bundesweiten Branchentage klar. 'Das gilt für die mit der Bewältigung des Flüchtlingszustroms beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Behörden, Schulen und Ämtern. Dort wird seit Monaten über alle Belastungsgrenzen hinaus gearbeitet. Das gilt aber auch für die Kolleginnen und Kollegen aller anderen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Denn die Personaleinsparungen der vergangenen 20 Jahre haben die Arbeitsbelastung überall schmerzlich erhöht.'

Der erste Branchentag findet am 14. Januar 2016 im schwäbischen Deizisau statt. Dort werden Mitglieder der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbediensteten (VDStra.) ihre berufsspezifischen Sorgen und Probleme zur Sprache bringen.

Hintergrund:
Von der Einkommensrunde 2016 sind die Tarifbeschäftigten im Bundes- und Kommunaldienst (TVöD sowie Tarifverträge, die mit dem TVöD zusammenhängen, zum Beispiel TV-BA, TV DRV Bund) sowie mittelbar die Bundesbeamtinnen und -beamten betroffen. Im Rahmen der Branchentage sollen alle Statusgruppen Argumente sammeln, um der Bundestarifkommission des dbb Entscheidungshilfen bei der Forderungsaufstellung zu geben."
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#3

dbb newsletter 006/2016 vom 15.01.2016:

“EINKOMMENSRUNDE 2016: GESTIEGENE ARBEITSBELASTUNG MUSS SICH AUCH IM
GEHALT WIDERSPIEGELN

Die - auch angesichts der Flüchtlingsbewegung - deutlich gestiegene Arbeitsbelastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst 'muss sich im Gehalt widerspiegeln'. Das hat der Zweite Vorsitzende des dbb, Willi Russ, im Gespräch mit der 'Wirtschaftswoche' (Ausgabe vom 15. Januar 2016) betont. Zur Forderung in der Einkommensrunde 2016 sagte Russ, der Verhandlungsführer des dbb sein wird, der öffentliche Dienst dürfe nicht von der Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft abgekoppelt werden.

Die Gewerkschaften gehen am 18. Februar mit ihrer Forderung in der Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen an die Öffentlichkeit. Neben einer spürbaren Lohnerhöhung will der dbb auch eine unbefristete Übernahme aller Auszubildenden durchsetzen. 'Die Befristung von Stellen im öffentlichen Dienst hat ein unsägliches Ausmaß erreicht', sagte Russ. Derzeit gebe es meist nur Jahresverträge. Der Anteil der befristeten Stellen im öffentlichen Dienst sei mit 15 Prozent höher als in der Privatwirtschaft.“
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#4

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand

ver.di-Tarifkommission für öffentlichen Dienst fordert sechs Prozent mehr und 100 Euro für Auszubildende

Berlin, 18.02.2016

Mit der Forderung nach sechs Prozent mehr Geld und einer Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro pro Monat geht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in die Tarif- und Besoldungsrunde 2016 des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen.
Das hat die Bundestarifkommission der Gewerkschaft heute in Berlin beschlossen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags für die 2,14 Millionen Beschäftigten soll zwölf Monate betragen.

"Der private Konsum ist der Motor der guten Konjunkturentwicklung und muss weiter gestärkt werden. Das ist angesichts anhaltend steigender Steuereinnahmen auch machbar", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die Tariflohnentwicklung im öffentlichen Dienst liege im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtwirtschaft weiter zurück. Mehr als 20 Prozent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes würden in den nächsten Jahren ausscheiden. "Angesichts dieser demografischen Entwicklung müssen Bund und Kommunen konkurrenzfähig sein. Wir wollen, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um die besten Fachkräfte mithalten kann", sagte Bsirske. Dem diene auch die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung sowie der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen.

"Ein Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung kommt angesichts des sinkenden Rentenniveaus unter keinen Umständen in Frage", erklärte Bsirske.

Die erste Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen ist für den 21. März 2016 in Potsdam verabredet. Weitere Verhandlungen sind für den 11. und 12. April sowie für den 28. und 29. April ebenfalls in Potsdam vorgesehen.
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#5

dbb newsletter 010/2016 vom 18.02.2016

EINKOMMENSRUNDE ÖFFENTLICHER DIENST VON BUND UND KOMMUNEN 2016 - DBB: BESCHÄFTIGTE FORDERN FAIREN ANTEIL AM WIRTSCHAFTLICHEN ERFOLG

'Unsere Forderungen sind konsequent. Sowohl hinsichtlich der Erwartungen der Beschäftigten, als auch insbesondere mit Blick auf eine zukunftstaugliche Personalpolitik.' Willi Russ, Zweiter Vorsitzender des dbb, ließ am 18. Februar 2016 in Berlin keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit aufkommen: Als dbb Verhandlungsführer will er in der anstehenden Tarifrunde mit Bund und Kommunen signifikant höhere Einkommen für die Beschäftigten durchsetzen.

Russ weiter: 'Die Flüchtlingssituation hat allen gezeigt, wie wichtig ein motivierter, funktionsfähiger und personell angemessen ausgestatteter öffentlicher Dienst ist. Dafür gibt es aber jede Menge Handlungsbedarf, bei der generellen Bezahlung genauso wie bei der Übernahmezusage für die Auszubildenden. Wenn wir die Arbeitsbedingungen insgesamt, vor allem aber für Berufseinsteiger, nicht spürbar verbessern - indem wir zum Beispiel die Befristung stark zurückfahren -, werden wir unseren Personalbedarf bald nicht mehr decken können. Ergebnis wären weitere Leistungseinschränkungen des Staates. Wir brauchen aber mehr Staat, nicht weniger.'

Die Staatseinnahmen seien generell stabil, auch wenn man sich der zum Teil schwierigen Haushaltslage einiger Kommunen bewusst sei. Russ:
'Die Wirtschaft boomt und die Staatskassen sind so gut gefüllt wie lange nicht. Auch das hat viel mit der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu tun. Die Kolleginnen und Kollegen fordern jetzt ihren fairen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg ein - das ist nur recht und billig und gilt für Arbeitnehmer und Beamte gleichermaßen. Deshalb fordern wir natürlich die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten und Versorgungsempfänger.'

Außerdem stünden in Potsdam wichtige strukturelle Fragen zur Klärung an. Russ: 'Wir erwarten, dass die Entgeltordnung für den kommunalen Bereich endlich unter Dach und Fach gebracht wird.'

Die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften: Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent; Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro monatlich; Angleichung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage und unbefristete Übernahme für alle Auszubildenden; Tariflicher Ausschluss sachgrundloser Befristungen sowie die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte; Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 12 Monate betragen.
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#6

ver.di-Medieninfo: Ergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 

Ergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst -
Gesamtpaket geschnürt: Lohnerhöhung um 4,75 Prozent, sichere Altersversorgung und neue Entgeltordnung

Berlin, 29.04.2016

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. In Potsdam stellte ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske ein Gesamtpaket vor, das die Sicherung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, eine neue Entgeltordnung für 1.088 Tätigkeiten und eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 Prozent beinhaltet - 2,4 Prozent ab 1.März 2016 und 2,35 Prozent ab 1.Februar 2017. Die Ausbildungsvergütungen werden in zwei Schritten um insgesamt 65 Euro erhöht - 35 Euro ab 1. März 2016 und 30 Euro ab 1. Februar 2017. "Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der die Reallöhne deutlich erhöht, die Kaufkraft stärkt und dazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Deutschland attraktiver zu machen", sagte Bsirske. Die Warnstreiks von 100.000 Beschäftigten kurz vor den Tarifverhandlungen hätten für eine Beschleunigung der Gespräche gesorgt und einen akzeptablen Kompromiss ermöglicht.

Bis zuletzt hatten die Verhandlungspartner um eine Lösung für die betriebliche Altersversorgung gerungen, die bis zu einem Drittel der Rentenansprüche ausmacht. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, ein zusätzlicher Arbeitnehmer-Eigenbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent eingeführt wird. Im gleichen Umfang haben die Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag zu leisten. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge für beide Seiten gesenkt. Eine ähnliche Vereinbarung hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bereits für den Tarifbereich der Bundesländer abgeschlossen.

Die neue Entgeltordnung bringt für einen großen Teil aller Berufe im öffentlichen Dienst auch eine finanzielle Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und für  drei Jahre einzufrieren, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

Es sei zu begrüßen, dass der Bundesinnenminister die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt hat.

Die Bundestarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des arifergebnisses in der nachfolgenden Befragung. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2016.
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#7

4,75 % für zwei Jahre? Das ist zu wenig!
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#8

Das Ergebnis sprich - Lohnerhöhung um 4,75 % stimmt nicht denn in Wirklichkeit sind es ca. 3 % und nach Abzug der Weihnachtsgeld Kürzung und höhere ZVK Beiträge bleiben es noch weniger, grob gerechnet um die 2 %. Nichtmitglieder profitieren wieder und die soziale Schere öffnet sich noch weiter. Ich empfehle dem Ergebnis nicht zuzustimmen und weiter verhandeln, wenn nötig mit Generalstreiks denn die Steuerkassen sind voll. N04055 N04055 N04055
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#9

Diese soziale Schere zwischen den Entgeltgruppen 1 bis 15 driftet durch die prozentualen Erhhöhungen immer mehr auseinander ....
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#10

Laut Handelsblatt sind die Diäten der Abgeordneten im Januar 2015 von 8252 € auf 9082 € also um 830 € gestiegen. Das sind etwa 10% „Lohnerhöhung“.
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#11

Insgesamt ist der Abschluss eine Mogelpackung. Den linearen Erhöhungen stehen meiner Meinung nach deutliche "Tabus" entgegen, wie die nochmalige Kürzung des Weihnachtsgeldes für die nächsten 3 Jahre !!! Auch die Eigenanteile zur Zusatzversorgung sind nicht Ohne. Für mich persönlich habe ich ausgerechnet, das ich effektiv 2.9 Prozent mehr Gehalt bekomme. Was ich (ohne den Beamten zu Nahe zu treten ) noch fataler finde, ist, dass diese eine neue moderne Dienstrechtsreform bekommen und von den prozentualen Erhöhungen profitieren UND das ohne Abzug bei der Altersversorgung und dem Weihnachtsgeld.
Das Tarifergebnis ist schlecht, ich werde es ablehnen !
Ich verstehe die Gewerkschaften auch nicht, wie kann man so etwas annehmen !!!!!! ?????
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#12

Ich finde den Abschluss auch recht schwach, ich hätte mit mehr gerechnet. Wenn nicht jetzt (sprudelnde Einnahmen, Bedarf für Neueinstellungen), wann dann? 

Das Ergebnis wird evtl. auf die Bundesbeamten übertragen. Inwieweit das Ergebnis aber auch auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen wird, entscheiden die Länder. Und deren Beamte mussten in den letzten Jahren häufig willkürliche Abstriche oder auch Nullrunden in Kauf nehmen. Da möchte ich kein Beamter sein.
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#13

Seit wann wird eine Lohnerhöhung über mehrere Jahre zusammengerechnet? 4,75%, dass ich nicht lache. In anderen Sparten erreichen die das pro Jahr. Dazu kommen dann noch die Abzüge durch Weihnachtsgeld und Zusatzversorgung.

Dieser Tarifabschluss ist eine bodenlose Frechheit. Dass da die Arbeitgeber freudestrahlend sofort zustimmen, wen wundert das? Man fragt sich wirklich, für wen die Gewerkschaft die Tarifabschlüsse nun wirklich aushandelt. Für uns Arbeitnehmer sicher nicht. Der Umstieg von BAT auf TvÖD war ja schon eine Unverschämtheit sondergleichen. Anscheinend geht es jetzt so weiter. Da fragt man sich, warum (trotzdem) noch so viele Arbeitnehmer bei dieser Arbeitgebergewerkschaft Mitglied sind.
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#14

So eine Augenwischerei. Erst einen auf dicke Hose machen und dann den Schwanz einziehen.
"4.75%" - wo sind die denn? Auf 2 Jahre verteilt! Real sind das dann 2,45% statt der geforderten 6%.
Und bei der Altersvorsorge wird eine weitere Zuzahlung fällig werden....
Ganz zu Schweigen von der geplanten Abschaffung des "Weihnachtsgeldes" in der nächsten Tarifverhandlung...
Erst sinnlos Warnstreiks aufziehen um dann doch dem AG das Feld zu überlassen,
gaaaanz schwache Vorstellung von verdi!!!
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#15

Die Tarifeinigung erhält eine Vielzahl positiver Dinge,  diese wurden hier gar nicht oder zu wenig gewürdigt. Hier die komplette Fassung:

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern

Teil A Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA

1. Lineare Entgelterhöhung
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü) werden
- ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und
- ab 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent erhöht.

2. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

a) Entgelterhöhung
Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich
- ab 1. März 2016 um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und
- ab 1. Februar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro.
Die Praktikantenentgelte erhöhen sich entsprechend Ziffer 1.

b) Übernahme von Auszubildenden
§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. März 2016 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 28. Februar 2018 außer Kraft.

c) Lernmittelzuschuss
Auszubildende nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG erhalten in jedem Ausbildungsjahr einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro brutto. § 11 Absatz 2 TVAöD-Besonderer Teil BBiG bleibt unberührt.

d) Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht
Für den Besuch der regulären auswärtigen Berufsschule im Blockunterricht erhalten Auszubildende die notwendigen Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe des § 10 Absatz 2 TVAöD - BT BBiG. Erstattet werden damit die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht. Dazu wird für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort ein Verpflegungszuschuss in Höhe der nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen gewährt.
Bei unentgeltlicher Verpflegung wird der jeweilige Sachbezugswert einbehalten. Bei einer über ein Wochenende oder einen Feiertag hinaus andauernden Ausbildungsmaßnahme werden die dadurch entstandenen Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand in gleicher Weise erstattet. Leistungen Dritter sind anzurechnen.

e) Urlaub
Der Urlaubsanspruch nach § 9 Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –,§ 9 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil Pflege – und § 10 TVPöD beträgt ab dem Urlaubsjahr 2016 bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 29 Arbeitstage.

3. Altersteilzeit
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden um zwei Jahre verlängert.

Teil B Besondere Regelung für den Bund

1. Zusatzversorgung
a) Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf die als Anlage 1 beigefügte Niederschrift zum ATV und zum Ergänzungstarifvertrag (Bund) zum ATV mit Inkrafttreten mit Wirkung zum 1. März 2016.

b) Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf die schrittweise Anpassung der Bemessungssätze der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten im Bereich des Bundes, auf die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden, gemäß der als Anlage 2 beigefügten Tabelle ab 2016.

2. Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Bemessungssätze der Jahressonderzahlung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten des Tarifgebietes Ost werden gemäß der als Anlage 3 beigefügten Tabelle beginnend ab 2016 schrittweise angepasst.

3. Maßnahmen zur Verbesserung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen für Fachkräfte in der Bundesverwaltung

a) Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9a bis 15
In der Anlage A (Bund) zu § 15 TVöD werden die Entgeltgruppen 9b bis 15 um die Tabellenwerte der Stufe 6 der Entgeltgruppen 9 bis 15 der ab dem 1. März 2015 geltenden Entgelttabelle aus Anlage A (VKA) ergänzt und in der Entgeltgruppe 9a eine Stufe 6 mit dem Tabellenwert 3.456,98 Euro eingefügt.
Diese Werte nehmen an der Erhöhung nach Teil A Ziffer 1 teil. § 16 (Bund) Absätze 1 und 4 TVöD werden angepasst. Mit Erreichung der Stufe 6 gilt § 12 Absatz 5 Satz 1 TVÜ-Bund entsprechend.

b) Stufenzuordnung bei Einstellung
Die Tarifvertragsparteien bestätigen die als Anlage 4 beigefügte Einigung aus dem Tarifpflegegespräch vom 26. Februar 2016 über die Neufassung des § 16 (Bund) Absätze 2 und 3 TVöD.

c) Deckung des Personalbedarfs und Bindung von qualifizierten Fachkräften
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Beide Zulagen können befristet werden. Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15.

Teil C Besondere Regelungen für die VKA

1. TV-V
a) Lineare Entgelterhöhung
Die Entgelttabellen, dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden
- ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und
- ab 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent erhöht.

b) Weitere Regelungen
1. Die Tarifverhandlungen über einen TV Demografie TV-V werden nach Abschluss der Tarifrunde 2016 weitergeführt.
2. Der TV-V wird wie folgt geändert:
a) In § 6 TV-V wird die stufengleiche Höhergruppierung mit der Maßgabe tarifiert, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt.
b) In die Freistellungstatbestände des § 15 Absatz 3 TV-V werden die Landesbezirksfachbereichsvorstände einbezogen.

2. Entgeltordnung zum TVöD
Die Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VKA einschließlich der stufengleichen Höhergruppierung wird entsprechend der Anlage 5 vereinbart. Die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 9a bis 9c, der Tabelle Pflege, der Anlagen
G zum BT-B und BT-K und die Garantiebeträge zur Anlage C werden entsprechend Teil A Ziffer 1 zum 1. Januar 2017 bzw. 1. Februar 2017 erhöht.

3. Zusatzversorgung
Die Tarifvertragsparteien treffen die sich aus der Anlage 6 ergebende Vereinbarung.

4. Jahressonderzahlung
a) 1Die Jahressonderzahlung gem. § 20 Absatz 2 Satz 1 TVöD wird für die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren. 2Nach dem Jahr 2018 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung gem. § 20 Absatz 2 Satz 1 TVöD Anwendung. 3Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung
ab dem 1. Januar 2017 um 4 Prozentpunkte gemindert.
b) In Anwendung des Buchstaben a reduziert sich die Sparkassensonderzahlung gem. § 44 Absatz 1 Satz 3 TVöD - BT-S entsprechend.

5. Entgelterhöhung TV-Fleischuntersuchung
Die Stundenentgelte nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Buchst. a bis d TV-Fleischuntersuchung werden
- ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und
- ab 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent erhöht.

Die Entgeltbestandteile nach § 8 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz, Absatz 2 Satz 1, Absatz 5 Satz 2 Buchst. a bis d, Absatz 10 Satz 1 und § 9 Satz 2 Buchst. a bis d TV-Fleischuntersuchung sowie die Begrenzung der Entgeltsummen nach § 8 Absatz 7 Buchst. a bis c TV-Fleischuntersuchung werden zu denselben Zeitpunkten wirkungsgleich erhöht. Dabei werden abweichend von Satz 2 die Entgelte für die Stückvergütung für Schweine (Fleischuntersuchung) nach § 8 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz TV-Fleischuntersuchung um die Hälfte erhöht.

6. Gesundheitsschutz Flughafenfeuerwehren
Die Tarifvertragsparteien werden nach Abschluss der Tarifrunde 2016 in Tarifverhandlungen über den Gesundheitsschutz der Beschäftigten von Flughafenfeuerwehren eintreten.

7. Übergangsversorgung Feuerwehr
a) In Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 46 Nr. 4 Ziffer 2 Nr. 2 Satz 2 TVöD-V - BT-V - wird das Wort „Volle“ gestrichen.
b) In Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 46 Nr. 4 Ziffer 2 Nr. 2 TVöD -BT-V - wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „3Das Entgelt nach Satz 1 verändert sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen in dem für die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe geltenden Umfang.“

Teil D Schlusserklärung
Die betroffenen Tarifverträge werden, soweit nicht vorstehend ein abweichender Zeitpunkt genannt ist, mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft gesetzt.
Die Mindestlaufzeit für vorstehende Teile für Teil A 1 und 2 und Teil C 1 und 5 - soweit nicht anders vereinbart – ist bis zum 28. Februar 2018.
Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich 30. April 2016, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat.
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