Beiträge: 354
Themen: 320
Registriert seit: Dec 2010
Für die Jahre 2012 und 2013 werden vom Bundesministerium für Finanzen neue Rekordwerte bei den staatlichen Steuereinnahmen erwartet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steueraufko...utschland)
Werden die kommunalen Beschäftigten in der Tarifrunde 2012 am Wirtschaftsboom teilhaben ? Welche Forderungen (lineare Erhöhung, usw.) halten Sie für zweckmäßig ?
Beiträge: 102
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2010
Die Kommunen werden wohl nicht daran teilhaben. Bisher wurden einige Forderungen bzw. Aufgaben durch Bund und Länder an die Kommunen abgegeben. Das heißt, dass die Kommunen ohne einen Cent mehr mehr Dienstleistungen bringen müssen. Beispiel hierfür ist der Mehraufwand bei den Hartz-IV-Empfängern: Teilhabe am öffentlichen Leben in der Gesellschaft; oder so ähnlich.
Junge aufstrebende Bürgermeister/innen oder Landräte/innen werden sich nicht den Beschlüssen aus Berlin widersetzen, da es der Karriere schaden könnte. So ist das einzige Einsparpotential bei den Mitarbeitern (Beamte und Angestellte gleichermaßen). Haben wir ja jetzt schon, wenn es um Eingruppierungen geht.
Mit fadenscheinigen Argumenten wird der Verband Kommunaler Arbeitgeber argumentieren wollen, könnte ich mir vorstellen.
Eine angemessene Erhöhung ist schwer zu fordern. Sind es 5 % oder nur 1 %? In den unteren Regionen der Gehaltsschienen ist es sicherlich zu wenig. In den oberen zu viel. Aber nach Leistung wurde ja auch noch nie entlohnt.....
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011

Ich bin für:
- 5-6 % Erhöhung
- steuerfreie Einmalzahlung, damit die unteren Entgeltgruppen auch was davon haben
- Wegfall der leistungsorientierten Bezahlung, denn es wird sowieso nicht
objektiv beurteilt
Zum vorherigen Beitrag:
(14.11.2011, 12:05)Gast schrieb: - Möglichkeit zur Auszahlung von Überstunden, statt Wegfall zuviel geleisteter Stunden ab einer bestimmten Grenze
Versteh ich jetzt nicht ganz????
Die Möglichkeit Überstunden auszuzahlen ist indirekt in §8 Abs. 1 TVöD geregelt.
Hier steht, dass sich der Beschäftigte auf Wunsch die Überstunden in Zeit umwandeln lassen kann. Also werden Überstunden eigentlich grundsätzlich ausbezahlt.
Der Wegfall der Überstunden ab einer bestimmten Grenze kann meines Erachtens auch nicht richtig sein, da wir nach §6 Abs. 5 TVöD zum leisten von Überstunden verpflichtet sind und erarbeitete Stunden ja vergütet werden müssen.
Viele Grüße
Roland
Wir sind zum Leisten von Überstunden verpflichtet? Wo steht das?
Überstunden werden nur bezahlt,wenn sie angeordnet sind. Und wie oft kommen angeordnete Überstunden vor?
Prämiensysteme für Verbesserungsvorschläge sind Intern und haben mit dem TVÖD nichts zu tun und gibt es außerdem schon längst in vielen Behörden.
Die leistungsorientierte Bezahlung ist Teil des Gehalts. Ein Wegfall käme also einer Gehaltskürzung gleich.
die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung war schon eine Kürzung des Gehaltes!!!!
Beiträge: 437
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2011
(16.11.2011, 19:34)Katharina schrieb: Wir sind zum Leisten von Überstunden verpflichtet? Wo steht das?
Wie gesagt, §6 Abs.5 TVöD:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/ dienstlicher Notwendigkeit zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht, Schichtarbeit sowie zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Außer es ist arbeitsvertraglich anders geregelt!
(16.11.2011, 19:34)Katharina schrieb: Überstunden werden nur bezahlt,wenn sie angeordnet sind. Und wie oft kommen angeordnete Überstunden vor?
Im Bereich der Verwaltung, ausser bei Sitzungen, eher weniger. In Betriebshöfen, Ver-und Entsorgung, Freibad und dergleichen immer!
(16.11.2011, 19:34)Katharina schrieb: Die leistungsorientierte Bezahlung ist Teil des Gehalts. Ein Wegfall käme also einer Gehaltskürzung gleich.
Deswegen eine 6% ige Erhöhung des Tabellenentgelts in der Tarifrunde und Wegfall der loB. Dann haben wieder alle was davon nicht nur die, die einen guten Draht zum Bewerter haben.
Gruß
Beiträge: 354
Themen: 320
Registriert seit: Dec 2010
Die Entgelt-Forderung von Ver.di lautet:
- 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro
- 7,9 Prozent für die Beschäftigten im Versorgungsbereich
- 100 Euro mehr für Auszubildende
- Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes
Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen.
viel zu wenig
bin in eg 6 und weiß nicht wie ich meine familie ernähren soll.
perspektive am bauhof gleich null!!!
Die erste Frage war ja, ob wir an dem Boom teilhaben werden. Ich befürchte, dass das nicht der Fall sein wird, weil die Arbeitgeberseite mit den leeren Kassen und der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse, die ja bald erreicht werden soll, argumentieren werden. Warum die Kassen leer sind und eine Schuldenbremse überhaupt rechtlich implementiert werden muss und nicht selbstverständlich ist, interessiert niemanden: Weder die agierenden Politiker, noch die Arbeitgeber oder die Bürgerinnen und Bürger - letztere finden nach meiner Einschätzung auf Grund reflexartigen Festhaltens an Klischees wahrscheinlich sogar Kürzungen gut.
Die zweite Frage ist die nach einer gerechtfertigten Erhöhung. Da wir ein 'Boomjahr' hatten und die Steuerquellen so intensiv wie noch nie gesprudelt haben, wäre meines Erachtens nun die Zeit gekommen, als Dank für den Verzicht und die Lohnzurückhaltung in den letzten Jahren die Beschäftigten am Boom zu beteiligen. Das hätte auch den Vorteil, dass die Binnennachfrage gestärkt werden würde, was bei dem prognostizierten Abkühlen des Exportmotors (was logisch ist, schließlich können wir nicht immer Rekorde aufstellen) vernünftig wäre. Ich weiß nicht, was das in Prozent heißt, aber in Worten wäre in meinen Augen angemessen:
- Ausgleich des Kaufkraftvelustes der letzten fünf Jahre
- zusätzliche Erhöhung um den für das Jahr 2012 prognostizierten Kaufkraftverlust,
- Wiedereinführung des 'Weihnachtsgeldes' für Beamte,
- eventuell ein oder zwei zusätzliche Urlaubstage, um dem oft gehörten Burn-Out-Syndrom Rechnung zu tragen und entgegenzuwirken.
Ich schätze, dass es 1 % Erhöhung geben wird.
Könnte sein. Ist die bei der Mehrzahl der Bürger sicher gut ankommende Ankündigung von Herrn Seehofer, dass Bayern bis zum Jahr 2030 schuldenfrei sein soll, als Ankündigung im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2013 oder als Druckmittel auf die Tarifauseinandersetzung gedacht, damit nicht trotz Rekordeinnahmen eine Gehaltserhöhung von mehr als 1% wahrscheinlich wird? Oder ist es ein 'Doppelschlag'?
Bayern ist ein Land, von den aktuellen Tarifauseinandersetzungen also gar nicht betroffen.