Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht zulässig
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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln darf der Stadtrat gegen ein Ratsmitglied bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ein Ordnungsgeld verhängen.

Dem Kommunalpolitiker wurde vorgeworfen, Zitate aus einem nicht öffentlichen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) an die Presse weitergeleitet zu haben.

Link: http://www.ksta.de/pulheim/gericht-roth-...08774.html
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