Minijob in der Altersteilzeit
#1

Ist es während der Passivphase in der Altersteilzeit zwingend erforderlich, den Arbeitgeber über einen Minijob zu informieren?
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#2

Bei den üblichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist man dazu verpflichtet. Der Aufwand ist vermutlich geringer als nun zu prüfen wie man es sich ersparen kann.
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#3

Wird eh genehmigt, also mach besser.
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#4

Eine Genehmigung ist tarifvertraglich doch gar nicht vorgesehen, sondern lediglich eine Anzeigepflicht!
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#5

Richtig, aber der AG könnte ein Veto einlegen, wenn z. B. die Tätigkeit mit dem, was du im Job machst übereinstimmt - würde dann verweigert werden z. B. nebenbei noch als IT-Admin im Mini-Job arbeiten, wenn man eh schon der Linux Admin im öD ist.
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#6

In der Passivphase der Altersteilzeit?
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