Mindestalter für Inanspruchnahme Altersteilzeit
#1

Hallo zusammen,

§ 66 Abs. 1 Nr. 1 LBG NRW sieht vor, dass Altersteilzeit bewilligt werden kann, wenn die Beamtin/der Beamte das 55. Lebensjahr vollendet hat. 

Kann der Dienstherr (Kommune) hiervon abweichen (die Altersgrenze erhöhen)? 

M. E. ist ein Abweichen lediglich hinsichtlich der in Absatz 3 der Vorschrift genannten Voraussetzungen, nicht jedoch hinsichtlich der Altersgrenze möglich.

Vielen Dank für eure Antworten
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