Master Professional im TVöD
#1

Wann wird der "Geprüfte Technische Betriebswirt" der IHK (engl. "Master Professional of Technical Management") endlich in den TVÖD eingeführt? 
Europaweit EQR und landesweit ist dieser bereits höher angesehen als ein Bachelor (ich habe dafür nach dem Bachelor Aufstiegs-BAföG erhalten). Warum nicht auf kommunaler Ebene?
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#2

Es gibt doch dann genug Alternativen wo man sich bewerben kann. Auch steht der TVöD dem nicht entgegen,  Personen mit "IHK Master Professional of technical Management" höherwertige Aufgaben zu übertragen. Ich persönlich kann allerdings nicht erkennen, dass er die entsprechende wissenschaftliche Qualifikation eines Masters vermittelt. Weshalb er keine nahliegende Wahl für entsprechende Tätigkeiten ist.
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#3

Ich verstehe das du darin keinerlei wissenschaftliche Qualifikation siehst.
Ich möchte mich gar nicht drüber streiten ob und wie der Master Professional mit einem Master verglichen werden kann, oder nicht mal Bachelor-Niveau erreicht. laut BBIG sowie DQR ist die Fortbildung anerkannt und auch höher als ein Techniker Meister und Bachelor, gleichgestellt mit einem Master. Das sollte reichen um diese Fortbildung zumindest in die TVÖD aufzunehmen. In welcher Ebene ist erstmal Zweitrangig.
Aber man sollte dies ansprechen.
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#4

Wo sollte er denn im TVöD aufgenommen werden?

Sinnvoll könnte es m.E. alleine im Bereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht im TVöD (VKA) sein. Wobei ich für die ersatzlose Streichung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht wäre. Soweit es tatsächlich um eine Tätigkeit in Tätigkeitsbereichen mit Ausbildungs- und Prüfungspflicht laut TVöD geht fände ich einen Angestelltenkehrgang II für solche Personen nicht sinnvoll. (Auch wenn ich Zweifel habe, dass hinreichend Öffentliches Tarifrecht und Verwaltungsrecht vermittelt wird. Aber soweit nötig kann man dieses Wissen ja auch außerhalb des Angestelltenlehrgangs gewinnen.) Mit etwas guten Willen mag man sowieso eine Ausnahme von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht anwenden. Aber die Streichung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht wäre sicherlich sinnvoll. Es ist nicht erkennbar, dass in dem Bereichen wo es diese Pflicht nicht gibt, das Fehlen zu Problemen führt. Denkbar wäre natürlich auch eine spezifische Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht für den Personenkreis.
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