01.03.2014, 13:00
Hallo ich bin neu hier und habe eine Frage an die Spezialisten aus dem Personalwesen.
Der Vorgang ist leider etwas kompliziert, hat sich aber so zugetragen.
In einer mittelgroßen Kommunalverwaltung in Bayern gab es zwei Ämter im Bauwesen, z.B. Amt 1 techn. Bereich/Hochbau und Amt 2 Rechtsangelegenheiten/Planungsrecht. (Amtsbezeichnung beispielhaft)
Der Amtsleister Amt 1 ging in Ruhestand, daraufhin wurde die Stelle (Amt 1) ausgeschrieben aber niemand hatte erfahren, dass wohl teilweise auch Aufgabenbereiche aus Amt 2 dabei waren, weil der Amtsleiter Amt 2 einen zweijährigen Sonderurlaub beantragt und genehmigt bekommen hatte – eine separate Ausschreibung für die vorübergehende und ggfs. auch dauerhafte Besetzung des Amts 2 fand weder intern noch extern statt.
Der neue Leiter Amt 1 wurde eingestellt (Bezeichnung technischer Amtsleiter), ca. ½ Jahr danach begann der Sonderurlaub von Amt 2.
In der Zwischenzeit wurden aber die Tätigkeiten von Amt 2 nicht vom neuen Amtsleiter Amt 1 übernommen, sondern im vollen Umfang und voller Verantwortung von einem weiteren Mitarbeiter aus Amt 2, mit der Bezeichnung 2.1 (Fragesteller, dem – leider nicht nachweislich – signalisiert wurde, dass vielleicht eine Nachfolge möglich wäre). Die „offizielle“ Amtsleitung Amt 2 blieb in dieser Zeit „offen“ , da die Rückkehr der Amtsleitung Amt 2 zu beachten war.
Soweit so gut..
Kurz vor Ende des Sonderurlaubs von Amt 2, hat sich dieser Amtsleiter aber entschieden, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren.
Nun wurde die offene – beurlaubte – und nun unbesetzte Amtsleitung (Amt 2) aber nicht (!) ausgeschrieben, sondern unbemerkt dem Amt 1 zugeführt (der sich auch – nachweislich - noch als fachlich ungeeignet herausgestellt hatte) - offensichtlich aufgrund von "internen" Zusagen.
- Also ohne, dass jemand die Möglichkeit gehabt hätte, sich auf die tatsächlich jetzt erst freigewordene Amtsleiterstelle (Amt 2) zu bewerben.
Und – genauso übergangslos - erhielt der Vertreter – bisher 2.1 - (=Fragesteller) absolut stillschweigend eine neue Amtsziffer – nämlich 1.1. Die stand dann übergangslos auf den zu bearbeitenden Unterlagen.
Es gab zwar weiterhin die Amtsbezeichnung 2, diese Leitung wurde aber ebenfalls völlig übergangslos und genauso stillschweigend mit einem ganz anderen Mitarbeiter und einem völlig anderen Aufgabengebiet besetzt.
Der Fragesteller, der wie ein Amtsleiter die Vertretung in den zwei Jahren vollumfänglich und mit sehr guter Bewertung durchgeführt hat, arbeitet nun exakt im gleichen Umfang wie das frühere Amt 2 als 1.1 als „normaler“ Sachbearbeiter unter einem für diesen Bereich fachlich nicht qualifizierten Amtsleiter Amt 1 und ist aber natürlich den Weisungen von 1 unterstellt und auch von allen Personalentscheidungen und allen sonstigen Vollmachten, die er normalerweise als Amtsleiter erhalten hätte, abgeschnitten, hat aber die volle Verantwortung.
Frage: Hätte diese Amtsleitung (ursprünglich Amt 2) nicht intern, wie extern eigentlich neu ausgeschrieben werden müssen, als der beurlaubte Leiter nicht mehr zurückkahm und wie lange rückwirkend ist dies ggfs. noch nachträglich zu beanstanden, da sich die dienstliche Situation (Arbeitsbehinderung durch Fehlanweisungen /enormer Zeitverlust durch Besprechungen /Verbreitung von Halbwahrheiten zu Sachangelegenheiten/ fehlgeleitete Eigeninitiativen des Amtsleiters 1 für schon längst laufende Angelegenheiten, usw.) in zunehmenden Maß als unhaltbar herausstellt.
Wenn der Fragesteller endlich eine fachlich fundierte Auskunft hätte – die ihm immer wieder verweigert wird („es ist halt so, was will man machen) könnte er vielleicht doch durch Sachargumente dahingehend überzeugen, dass evtl. die nach Ansicht des Fragestellers längst überfällige Rückführung in zwei völlig selbständige Ämter mit je einer eigenen Amtsleitung erreicht wird.
Hinzuzufügen ist noch, dass der Arbeitgeber (Bürgermeister) auf Nachfragen – zu dem sonst ein gutes Verhältnis seitens des Fragestellers besteht – zwar dem Fragesteller „alle Vollmachten wie ein Amtsleiter“ mehrfach zugesagt hat, anfangs auch den Eindruck hat bestehen lassen, dass es bei zwei Ämtern bleibt - dies aber w.o.e. nicht gehalten hat - und dann im Laufe der le. 4 – 5 Jahre auf entsprechende Fragen oder Bitten um Abhilfe entweder stark abgewiegelt oder sogar sehr aggressiv reagiert hat.
Kann es sein, dass da etwas nicht korrekt gehandhabt wurde oder unterliegt das alles dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ?
Es geht hier keinesfalls darum einen Rechtsstreit anzuzetteln, sondern vielleicht endlich eine fachlich fundierte Erklärung zu erhalten, entweder so oder so.
Vielen Dank
Anton
Der Vorgang ist leider etwas kompliziert, hat sich aber so zugetragen.
In einer mittelgroßen Kommunalverwaltung in Bayern gab es zwei Ämter im Bauwesen, z.B. Amt 1 techn. Bereich/Hochbau und Amt 2 Rechtsangelegenheiten/Planungsrecht. (Amtsbezeichnung beispielhaft)
Der Amtsleister Amt 1 ging in Ruhestand, daraufhin wurde die Stelle (Amt 1) ausgeschrieben aber niemand hatte erfahren, dass wohl teilweise auch Aufgabenbereiche aus Amt 2 dabei waren, weil der Amtsleiter Amt 2 einen zweijährigen Sonderurlaub beantragt und genehmigt bekommen hatte – eine separate Ausschreibung für die vorübergehende und ggfs. auch dauerhafte Besetzung des Amts 2 fand weder intern noch extern statt.
Der neue Leiter Amt 1 wurde eingestellt (Bezeichnung technischer Amtsleiter), ca. ½ Jahr danach begann der Sonderurlaub von Amt 2.
In der Zwischenzeit wurden aber die Tätigkeiten von Amt 2 nicht vom neuen Amtsleiter Amt 1 übernommen, sondern im vollen Umfang und voller Verantwortung von einem weiteren Mitarbeiter aus Amt 2, mit der Bezeichnung 2.1 (Fragesteller, dem – leider nicht nachweislich – signalisiert wurde, dass vielleicht eine Nachfolge möglich wäre). Die „offizielle“ Amtsleitung Amt 2 blieb in dieser Zeit „offen“ , da die Rückkehr der Amtsleitung Amt 2 zu beachten war.
Soweit so gut..
Kurz vor Ende des Sonderurlaubs von Amt 2, hat sich dieser Amtsleiter aber entschieden, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren.
Nun wurde die offene – beurlaubte – und nun unbesetzte Amtsleitung (Amt 2) aber nicht (!) ausgeschrieben, sondern unbemerkt dem Amt 1 zugeführt (der sich auch – nachweislich - noch als fachlich ungeeignet herausgestellt hatte) - offensichtlich aufgrund von "internen" Zusagen.
- Also ohne, dass jemand die Möglichkeit gehabt hätte, sich auf die tatsächlich jetzt erst freigewordene Amtsleiterstelle (Amt 2) zu bewerben.
Und – genauso übergangslos - erhielt der Vertreter – bisher 2.1 - (=Fragesteller) absolut stillschweigend eine neue Amtsziffer – nämlich 1.1. Die stand dann übergangslos auf den zu bearbeitenden Unterlagen.
Es gab zwar weiterhin die Amtsbezeichnung 2, diese Leitung wurde aber ebenfalls völlig übergangslos und genauso stillschweigend mit einem ganz anderen Mitarbeiter und einem völlig anderen Aufgabengebiet besetzt.
Der Fragesteller, der wie ein Amtsleiter die Vertretung in den zwei Jahren vollumfänglich und mit sehr guter Bewertung durchgeführt hat, arbeitet nun exakt im gleichen Umfang wie das frühere Amt 2 als 1.1 als „normaler“ Sachbearbeiter unter einem für diesen Bereich fachlich nicht qualifizierten Amtsleiter Amt 1 und ist aber natürlich den Weisungen von 1 unterstellt und auch von allen Personalentscheidungen und allen sonstigen Vollmachten, die er normalerweise als Amtsleiter erhalten hätte, abgeschnitten, hat aber die volle Verantwortung.
Frage: Hätte diese Amtsleitung (ursprünglich Amt 2) nicht intern, wie extern eigentlich neu ausgeschrieben werden müssen, als der beurlaubte Leiter nicht mehr zurückkahm und wie lange rückwirkend ist dies ggfs. noch nachträglich zu beanstanden, da sich die dienstliche Situation (Arbeitsbehinderung durch Fehlanweisungen /enormer Zeitverlust durch Besprechungen /Verbreitung von Halbwahrheiten zu Sachangelegenheiten/ fehlgeleitete Eigeninitiativen des Amtsleiters 1 für schon längst laufende Angelegenheiten, usw.) in zunehmenden Maß als unhaltbar herausstellt.
Wenn der Fragesteller endlich eine fachlich fundierte Auskunft hätte – die ihm immer wieder verweigert wird („es ist halt so, was will man machen) könnte er vielleicht doch durch Sachargumente dahingehend überzeugen, dass evtl. die nach Ansicht des Fragestellers längst überfällige Rückführung in zwei völlig selbständige Ämter mit je einer eigenen Amtsleitung erreicht wird.
Hinzuzufügen ist noch, dass der Arbeitgeber (Bürgermeister) auf Nachfragen – zu dem sonst ein gutes Verhältnis seitens des Fragestellers besteht – zwar dem Fragesteller „alle Vollmachten wie ein Amtsleiter“ mehrfach zugesagt hat, anfangs auch den Eindruck hat bestehen lassen, dass es bei zwei Ämtern bleibt - dies aber w.o.e. nicht gehalten hat - und dann im Laufe der le. 4 – 5 Jahre auf entsprechende Fragen oder Bitten um Abhilfe entweder stark abgewiegelt oder sogar sehr aggressiv reagiert hat.
Kann es sein, dass da etwas nicht korrekt gehandhabt wurde oder unterliegt das alles dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ?
Es geht hier keinesfalls darum einen Rechtsstreit anzuzetteln, sondern vielleicht endlich eine fachlich fundierte Erklärung zu erhalten, entweder so oder so.
Vielen Dank
Anton