Kommunen begrüßen Urteil gegen "Sozialtourismus"
#1

"DStGB begrüßt Urteil des EUGH zur Verhinderung von 'Sozialtourismus'

Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf Deutschland Zuwanderern aus der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Sozialleistungen verweigern und damit Sozialmissbrauch verhindern. Der DStGB begrüßt diese Entscheidung als wichtiges Signal. Deutschland ist aufgrund seiner hohen Sozialleistungen ein attraktives Zuwanderungsland. Es muss sichergestellt werden, dass nur wirklich Berechtigte Leistungen erhalten.
Das Gericht hat klargestellt, dass ein Mitgliedstaat das Recht haben muss, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe zu kommen, diese Sozialleistungen zu versagen. Eine Rumänin aus Leipzig hatte auf Hartz-IV Leistungen geklagt. Das Jobcenter Leipzig hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Nach Angaben der Behörden bemühte sie sich nicht darum, eine Beschäftigung zu finden."
(Auszug aus Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 11.11.14)

Auch der Landkreistag und der Städtetag sind zufrieden:
"Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager: „Das ist eine richtige und konsequente Entscheidung, die geltendes deutsches Recht bestätigt. Die Landkreise erhoffen sich von diesem Urteil eine endgültige Klärung der Frage."
(Auszug aus Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages vom 11.11.14)

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#2

Sobald die Zuwanderer irgendeine Arbeit aufnehmen, und wenn es ein Putzjob für ein paar EUR ist, kriegen sie Sozialleistungen, weil sie Arbeitnehmer sind.
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