Kommunale Gesamtabschlüsse - lohnt sich der Aufwand ?
#1

Immer mehr Kommunen in Deutschland erstellen und veröffentlichen ihre ersten Gesamtabschlüsse. Die Aufstellung der Gesamtabschlüsse wurde in fast allen Bundesländern vorgeschrieben, die Fristen für die erstmalige Aufstellung sind unterschiedlich und reichen bis zum Jahr 2018.

In einem Gesamtabschluss werden die Kernverwaltung, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Damit soll eine Gesamtsicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune erzielt werden. Der früher beliebte Trick, durch die Verlagerung von Schulden, Auszahlungen oder Investitionen in kommunale Unternehmen den Haushalt der Kommune zu verbessern, hilft aufgrund des Gesamtabschlusses somit nicht mehr weiter.

Allerdings ist die Aufstellung des Gesamtabschlusses aufwändig; besonders bei der erstmaligen Aufstellung werden häufig externe Berater hinzugezogen. Die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer verursacht zusätzliche Kosten. Ferner ist der aufgestellte Gesamtabschluss komplex und für Kommunalpolitiker und Bürger nicht leicht verständlich.

Die Stadt Frankfurt am Main ist nach Hamburg die zweite deutsche Großstadt, die einen Gesamtabschluss (auch Konzernabschluss) erstellt hat. Der zweite aufgestellte Gesamtabschluss (Jahr 2010), bei dem im Gegensatz zum Jahr 2009 auch die Kunstwerke mit einem Wert von 2,5 Mrd. € eingeflossen sind, ist hier als Anlage beigefügt.

HR-online berichtet darüber und fragt "Ist Frankfurt die reichste Stadt Deutschlands ?":
"Frankfurt wird immer reicher - Mit über 21 Milliarden Euro Vermögen zählt Frankfurt zu den reichsten Städten Deutschlands. Dank Beteiligungen, Grundstücken und Kunstwerken sitzt Frankfurt auf einem Milliardenvermögen, das stetig wächst. Trotzdem macht die Stadt weiter Schulden. Weil Objekte wie Kunstgemälde oder der Dom unverkäuflich sind. (...) Ob Frankfurt mit seinen über 21 Milliarden Euro die absolut gesehen reichste Stadt Deutschlands ist, weiß Kämmerer Becker nicht. Die Zahlen anderer Städte seien schwer miteinander zu vergleichen."

Eines der Probleme der kommunalen Gesamtabschlüsse liegt also darin, dass große Teile des Vermögens unverkäuflich sind. Ein größeres Vermögen kann daher für Kommunen auch nachteilig sein, da damit meist auch größere Aufwendungen (z.B. Unterhaltungen, Abschreibungen) einhergehen. Problematisch ist ferner, dass die Regelungen der Doppik zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich sind (vgl. http://www.doppikvergleich.de/) und es auch innerhalb der Länder erhebliche Bewertungsspielräume beim Vermögen und den Verbindlichkeiten gibt, worunter die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen leidet.

Wie bewerten Sie die kommunalen Gesamtabschlüsse ? Ist der hohe Aufwand für die Aufstellung der Abschlüsse gerechtfertigt, um mehr Transparenz zu erzielen und die Gesamtsteuerung des "Konzerns Stadt" zu verbessern ? Oder können die Konzernabschlüsse aufgrund der Komplexität und der fehlenden Vergleichbarkeit die Erwartungen nicht erfüllen ?


Angehängte Dateien
.pdf Konzernabschluss 2010 Stadt Frankfurt am Main.pdf Größe: 977.58 KB  Downloads: 556
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#2

Guten Tag,

das gesamte NKF (neues kommunales Finanzchaos) hat nur ein Ergebnis
gebracht:

Es wurden Unmengen an Geld und Personal verbraten um einen Haushalt zu erstellen, der noch weniger Aussagekraft hat, als der alte kameralistische.

Insbesondere der Unsinn mit Abschreibungen und Rückstellungen führt lediglich dazu, dass noch mehr Kommunen in den Nothaushalt fallen und somit die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt werden kann.
Abschreibungen und Rückstellungen haben in der freien Wirtschaft hauptsächlich den Zweck den Gewinn und damit die Steuerschuld festzustellen. Blöd dass Kommunen keine Gewinnerzielungsabsicht haben und keine Steuern zahlen. Icon_eek

Bayern und der Bund haben das erkannt und einfach nicht mitgemacht.

Gruß
smokie
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#3

Hallo,

@smokie
auch wenn ich regelmäßig wg. der Mehrarbeit und Ungeklärtheiten am schimpfen bin, muss man auch die positive Seite sehen:

Nur durch die Doppik wird man gezwungen, endlich nicht nur die reine Liquidität zu betrachten, sondern auch die Auswirkungen auf die Zukunft.

Die Generationengerechtigkeit liegt klar auf der Hand.

@"Threadthema"
Nun wird das Pflaster von der Wunde gerissen. Gerade das "Auslagern" von Schulden ist ein beliebtes Spiel, um sich politisch besser verkaufen zu können. Damit ist es dann vorbei. Allerdings bin ich sicher, dass keine Kommune in Nds. die Termine einhalten kann.
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#4

@Taschentuch:

Sie schreiben "Nur durch die Doppik wird man gezwungen, endlich nicht nur die reine Liquidität zu betrachten, sondern auch die Auswirkungen auf die Zukunft" - ist das im Falle der Richtigkeit Ihrer Aussage nicht ein Armutszeugnis für Verwaltungen und, mehr noch, für die politischen Gremien aller Ebenen, weil es unterstellt, dass die Auswirkungen auf die Zukunft bislang eben keine Rolle bei der Entscheidungsfindung gespielt haben?

Nun wird oft der Vorwurf der politischen Kurzsichtigkeit erhoben, und in zahlreichen Fällen trifft er meines Erachtens auch zu. Allerdings bezweifle ich, dass mit der Doppik ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn einhergeht. Genau der wäre aber erforderlich, um den zusätzlichen Aufwand (Arbeitszeit und Kosten) zu rechtfertigen. Bislang kann ich keinen zusätzlichen Nutzen erkennen. Ebenfalls kann ich keine Veränderung bei der politischen Entscheidungsfindung erkennen, so dass entweder die bisherigen Problemlösungsprozesse ausgereicht haben oder die Politik das neue Instrument nicht richtig anwendet - womit auch keine (neue) positive Wirkung entfaltet werden kann. Bislang haben wohl nur die Anbieter von neuen Haushaltsprogrammen profitiert, nicht aber die Verwaltungen und ihre politischen Entscheidungsträger/innen.


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#5

@ Gerhard A. Spiller
Nun ja, zumindest spielten die Auswirkungen auf die Folgejahre auch mal nur eine untergeordnete Rolle.

Wir sind mittlerweile soweit, dass wir mit den Planungen für die Investitionen auch die sich daraus resultiertende Belastung für die Ergebnisrechnung darlegen. Dadurch kann man auch besser die Auswirkungen auf die strukturelle Lage aufzeigen. Strecken und schieben alleine hilft nicht, ein strukturelles Defizit zu bereinigen.

Und fragwürdige Entscheidungen, z.B. Grundstücksverkäufe unter Buchwerten, werden nun mit dem Jahresabschluss bzw. dem außerordentlichen Aufwand offen gelegt.

Aber in einem muss ich zustimmen: Man kann (sollte) nur das Geld ausgeben, was man auch eingenommen hat, Buchwerte hin oder her.

Gruß aus der Lüneburger Heide
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#6

@Taschentuch:

Offen gestanden habe ich meine Zweifel, dass sich das politische Verhalten ändern wird, weil eine neue Form der finanziellen Darstellung eingeführt worden ist. Die jetzt gewählte Form in Verbindung mit einem Produkthaushalt sorgt ganz offensichtlich für mehr Konfusion als Durchblick, so dass nicht mit einer Verhaltensänderung gerechnet werden sollte. Da auch die Kameralistik Möglichkeiten einer Folgendarstellung beinhaltet hat, die immer wieder ignoriert worden sind, fällt es mir schwer zu glauben, dass nun nur wegen der Doppik eine entsprechende Akzeptanz vorhanden sein sollte. Was auf jeden Fall bleibt, und das hat ein Vorredner sehr anschaulich formuliert, ist das 'Verbrennen von viel Geld in Form von Sach- und Personalkosten' durch die Umstellung.

Hinzu kommt, dass sich Politik nicht immer von einer Sachdarstellung, die bei uns fachliche und wirtschaftliche, also sachliche Argumente umfasst, überzeugen lässt, sondern immer wieder 'politische Gründe' anführt - was darunter konkret zu verstehen ist, hat mir allerdings noch niemand erklären können.

Vielleicht schafft es ja die Schuldenbremse, die ständigen Kreditaufnahmen einzudämmen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der knappen Ressource Geld zu kommen. Zumindest setze ich darin mehr Hoffnung als in die Doppik (auch wenn diese Hoffnung wegen der eingebauten Ausstiegsklausel aus der Schuldenbremse ebenfalls gering ist).

Viele Grüße aus der Region Braunschweig!

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#7

Gibt es eigentlich in Nds. konsolidierte Gesamtabschlüsse, die bereits veröffentlicht wurden?
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#8

Da bin ich leider überfragt. Eigentlich sollte bei allen Kommunen ein solcher Abschluss für 2012 vorligen, aber der Fachverband der Kämmerer hat eine Verschiebung auf 2014 gefordert. Ob und mit welchem Ergebnis darüber entschieden worden ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
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#9

Interessant ist hierzu auch die Formulierung des Gesetzgebers:

NGO (bis 31.10.) mit § 101 Abs. 1
Der konsolidierte Gesamtabschluss IST innerhalb von 6 Monaten nach Ende des HH-Jahres aufzustellen.

NKomVG (ab 01.11.) mit § 129 Abs. 1 S. 2
Der konsolidierte Gesamtabschluss SOLL innerhalb von 6 Monaten nach Ende des HH-Jahres aufgestellt werden.

Also in etwas abgeschwächter Form terminiert.
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#10

Vielleicht soll damit dem Antrag des Fachverbandes der Kämmerer Rechnung getragen werden, die eine Verschiebung mit Problemen bei der Erstellung begründet haben. Andrerseits: Wenn sich dieser Verband schon so deutlich äußert, dürften im Hintergrund noch viel mehr Gespräche gelaufen sein, so dass sich die Landespolitik bei der Abfassung des NKomVG möglicherweise zum Handeln veranlasst gesehen hat.
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