Keine angemessene Bearbeitungszeit!?
#1

Hallo
arbeite bei der Stadt.
Ich habe nun mehrmals erlebt, dass bei uns in der Stadtverwaltung eine nicht angemessene Bearbeitungszeit stattfindet. 2 Kollegen sind dort, die das machen, und mir da wirklich Rätsel aufgeben.
Es werden absichtlich Sachbearbeitungen "verschleppt". Diesen Eindruck muss ich immer mehr gewinnen.
So sollte ich z.B Fahrgeld bekommen, für eine Fahrt mit meinem eigenen PKW zu einem Lehrgang.
Dieser Lehrgang ist nun schon ca. 1,5 Monate her, und ich habe die Fahrtkosten sofort nach Beendigung des Lehrganges schriftlich eingereicht. Ich rief sogar vor ca. 2 Wochen bei dem Mitarbeiter an und fragte, wann es überwiesen wird. Der sagte mir dann einen Termin, und das Geld wurde trotzdem nicht überwiesen. Ich will mich da nicht mit den Leuten anlegen, aber finde es langsam wirklich sehr frech.
Ich weiß nun nicht was es ist! Ob es Faulheit ist? Ob es Selbstherlichkeit ist (viel zu viel Geld für den...also für mich)...Ob die da soviel zu tun haben?
Das komische ist, dass ein langjähriger Kollege das Geld innerhalb von 3 Wochen hatte, anscheinend haben die vor diesen mehr Respekt oder Furcht.

Ich weiß nun nicht was ich machen soll, möchte die Leute da ungerne beim Vorgesetzten anmeiern. Findet Ihr den Zeitraum noch akzeptabel?
Ich werde auf keinen Fall auf das Geld verzichten. Arbeiten die bei Euch in der Lohnbuchhaltung auch so?
Muss ganz ehrlich sagen, ich finde es mehr als "kakenfrech".

So eine Fahrgeldbearbeitung dauert doch höchstens 5 Minuten? Inkl. Überweisungsanordnung.

Könnt Ihr mir mal einen psychischen Einblick geben in die Gedankenwelt eines Lohnbuchhalters im Öffentlichen Dienst? Ich verstehe das nicht!
Auch dass man Sachen zusagt und dann nicht ausführt.
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#2

Hallo Reisekostenabrechnungen können sich bis zu 6 Monaten hinziehen. Wieso zahlen Sie die Lehrgangsgebühren im Voraus? Lassen Sie sich künftig einen Vorschuss auszahlen.
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#3

Das ist doch eine Frechheit! Die Stadt arbeitet mit meinen Geld!
Kein Wunder dass viele im Öffentlichen Dienst frustiert sind!
Wieso bis zu 6 Monaten? Welchen Grund gibt es dafür? Ist das so üblich?
Wie meinen Sie das "Zahlen Sie die Lehrgangsgebühren im voaus"?
Ich wurde zu den Lehrgang geschickt, ich wollte da nicht hin!
Mit den Lehrgangsträger würden die solche Nummern nicht abziehen, dann hätten die spätestens in 3 Wochen einen Mahnbescheid mit Zinsandrohung.
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#4

Muss mich über solch eine Diskussion doch wundern.

Warum füllt man nicht einfach den Antrag aus, geht bei der Personalabteilung vorbei und lässt sich den Betrag auszahlen, bzw. eine Auszahlungsanweisung unterschreiben.

Oder traut man sich nicht ?

Gruß Merger
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#5

Hallo
Genau das werde ich auch machen. Habe ich vor.
Aber ist eigentlich ein Trauerspiel.
Was mich so ank.zt dass ja gesagt wurde, es wird dann und dann überwiesen. Muss dies für eine absichtliche Lüge halten, und das ist nicht ok.
Mir trauen sie das nichts zu tun, obwohl die Gefahr groß ist, dass man dort dann "ungehalten" wird, und dies nicht sein will, dieses "hinterbetteln" das ist, das Üble.

Was für ein Antrag, sowas gibs dort nicht. Gibt aber eine "Kasse".
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#6

Hallo RudolfRenntier (netter Nick!),

wenn Du mit den gleichen Formulierungen, wie hier im Netz, Deinen Kollegen der Personalabteilung gegenübergetreten bist, sollte Dich eine längere Bearbeitung nicht wundern.

Grundsätzlich kann es sicherlich sein, dass sich eine Auszahlung verzögert, wenn z.B. der Antrag auf Fahrkosten kurz vor Monatsende bzw. Auszahlung der Gehälter eingeht und deswegen nicht bearbeitet werden kann bzw. auch die Auszahlung (erfolgt bei uns über den Lohn) nicht rechtzeitig erfolgt. Dadurch kann es sich um einen Monat verzögern. Sollten dann noch besondere Umstände (Krankheit, Urlaub, Priorisierung anderer Aufgaben) geben, könnte sich eine Verzögerung um einen weiteren Monat rechtfertigen lassen.

Aber eine Auszahlung erst nach 3 Monaten bzw. wie hier erwähnt nach 6 Monaten sollte zumindest hinterfragt werden. Als Regelfall ist dies -ketzerisch gesagt auch für den ÖD- nicht hinzunehmen.

Das Problem was ich hier sehe: Eine Lösung kann nur durch ein Gespräch mit den MA oder der Personalleitung erfolgen. Aber bei Deinen Formulierungen -nehme mir dies jetzt nicht übel- kann ich schwer glauben, dass Du dies sachlich und ohne Emotionen rüberbringst.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#7

Hallo
Es ist ja einfach so, man weiß einfach, es ist entweder Gleichgültigkeit die nicht richtig ist oder es ist sogar absicht.
Beides geht nicht. Nur in gewissen Maße, kann man sagen, ok, ich habe noch Geld, kann warten.
Ich habe kein Interesse dort ärger zu machen, aber das kann man sich doch nicht gefallen lassen, ich werde freundlich und nett bleiben, aber auch bestimmend.

Sehr sehr merkwürdig ist die ganze Sache, auch weil die Bearbeitung wohl nur 5 Minuten dauert, deshalb ist es noch unverständlicher.
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#8

(11.05.2013, 12:58)RudolfRenntier schrieb:  Was für ein Antrag, sowas gibs dort nicht.

Ein Antrag auf Reisekostenerstattung sollte in der Kommunalverwaltung üblich sein.

Dieser wird meistens von der Behörde zur Verfügung gestellt.

Teilweise findet man ihn auch im Internet, wie z.B. beim Landesamt für Besoldung in Baden-Württemberg.

http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/



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#9

Es gibt kein Antragsformular für Reisekosten? Das ist nun wirklich ein Witz. Wahrscheinlich gibt es dann auch noch nicht einmal ein Feedback, warum wieviel gezahlt wird. Die Zusammensetzung des €uronenbetrages ist dann evtl. eine Blackbox für den Antragssteller? Aus meiner Sicht ist dies eine klasse Sache für das betriebliche Vorschlagswesen (ironisch gesehen könnte ich jetzt hinterherschieben: gibt es wohl auch nicht?). Selbst die Begründung "kleine Kommune" würde dies nicht rechtfertigen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#10

(11.05.2013, 10:25)Merger schrieb:  muss mich über solch eine Diskussion doch wundern.

Warum füllt man nicht einfach den Antrag aus, geht bei der Personalabteilung vorbei und lässt sich den Betrag auszahlen, bzw. eine Auszahlungsanweisung unterschreiben.

Oder traut man sich nicht ?

Gruß Merger

Davon träume ich auch noch.
Muss demnächst auch mal wieder zum Seminar. Die Unterkunftskosten betragen knapp 90,00 €. Die bekomme ich nicht vorher. Die muss ich vorstrecken und bekomme sie irgendwann mit den Fahrtkosten (knapp 300 km Hin- u. Rückweg) wieder.
Das Theater gibts hier jedes Jahr und jedes Jahr vorher keine Kohle.
Wenn ich allerdings nicht fahre, gibts Theater.
Außerdem das bisschen kann man doch mal eben vorstrecken. Vorschüsse gibts halt nicht.
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#11

Man muss das ja mal so sehen, wenn man seine Steuern nicht bezahlt, dann gibt es nach 2 Wochen eine Mahnung.
Der Staat erwartet selber, dass man sich an die Gesetze hält, aber selber nimmt dieser es nicht so genau. Wenn da ein Mitarbeiter systematisch Sachen nicht angemessen bearbeitet wird dies anscheinend toleriert. Das kann nicht richtig sein.
Nochmal, ich habe quasi einen Antrag ausgefüllt, in dem ich eine Aufstellung der Kosten abgegeben habe, mit Bitte um Überweisung. Mir hat keiner gesagt, dass ich dort ein "Antragsformular" ausfüllen muss, und ich muss dies wohl auch nicht.
Das ist bei uns nicht so.

Ich muss mich wundern, wie hier geabeitet wird und absichtlich durch sowas Zwietracht gesäht wird. Durch solch eine Art und Weise.
Es ist nicht zu verstehen.
Soll ich nun jedesmal da 2 mal anrufen und dort vor Ort auftauchen, wenn ich da Geld zu bekommen habe? Jedesmal 3 Monate einkalkulieren. Das kann doch nicht sein.
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#12

Der Staat? Ich dachte, Du bist bei einer Kommune. Oder ist dies populistisch gemeint bzw. Bildzeitungsdenken?
Versuche sachlich vorzugehen und nimm Dir mein Posting zu Herzen. Gespräch suchen und Verbesserungsvorschlag machen. Und dabei angemessen formulieren. Prüfe außerdem gezielt nach, ob es nicht doch ein Antragsformular gibt und hier lediglich ein Kommunikationsproblem vorliegt.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#13

(16.05.2013, 08:13)sandy schrieb:  
(11.05.2013, 10:25)Merger schrieb:  muss mich über solch eine Diskussion doch wundern.

Warum füllt man nicht einfach den Antrag aus, geht bei der Personalabteilung vorbei und lässt sich den Betrag auszahlen, bzw. eine Auszahlungsanweisung unterschreiben.

Oder traut man sich nicht ?

Gruß Merger

Davon träume ich auch noch.
Muss demnächst auch mal wieder zum Seminar. Die Unterkunftskosten betragen knapp 90,00 €. Die bekomme ich nicht vorher. Die muss ich vorstrecken und bekomme sie irgendwann mit den Fahrtkosten (knapp 300 km Hin- u. Rückweg) wieder.
Das Theater gibts hier jedes Jahr und jedes Jahr vorher keine Kohle.
Wenn ich allerdings nicht fahre, gibts Theater.
Außerdem das bisschen kann man doch mal eben vorstrecken. Vorschüsse gibts halt nicht.

Wo habe ich etwas von Vorschüssen geschrieben ?

Wenn man keine 200 € vorstrecken kann, kann man ja auch einen Kredit aufnehmen.

Ergänzend gibt es allerdings auch bei längeren Dienstreisen - Vorschüsse.

(16.05.2013, 11:16)RudolfRenntier schrieb:  Ich muss mich wundern, wie hier geabeitet wird und absichtlich durch sowas Zwietracht gesäht wird. Durch solch eine Art und Weise.

Könnte es sein, dass dir Informationen fehlen? Z.B. wie man Reisekosten beantragt ?
Spreche deinen Abteilungsleiter oder den zuständigen Personalrat darauf an!

Zitat:Es ist nicht zu verstehen.
Soll ich nun jedesmal, da 2 mal anrufen und dort vor Ort auftauchen, wenn ich da Geld zu bekommen habe? Jedesmal 3 Monate einkalkulieren. Das kann doch nicht sein.

Oft hilft es, wenn man einmal mit dem zuständigen Beamten bei der Personalabteilung darüber redet. Aber bitte dabei sachlich bleiben und nicht über Gott und die Welt schimpfen.
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#14

Es gibt bei uns 2 Sachbearbeiter in der Personalabteiung.
Es gibt dann auch noch die Personalchefin. Das ist dann die Vorgesetzte von den Sachbearbeitern? (In Sachen Lohnauszahlung)

Oder sollte man sich beim Bürgermeister beschweren?
Brief schreiben oder telefonieren oder Termin holen?
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#15

Hallo RudolfRenntier (ich liebe diesen Nickname!),

am besten direkt mit der Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen und im ruhigen Ton darstellen, dass eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten nicht akzeptabel ist. Wenn Deine Wiedergabe hier stimmt (die letztlich suggeriert, dass diese 3 Monate bei Dir regelmäßig vergehen, bis es zur Auszahlung kommt), kannst Du dies ja sachlich vortragen und darauf hinweisen, dass Du diese lange Bearbeitungszeit nicht akzeptieren kannst.

Und dann abwarten, ob sich die Bearbeitungszeit in Deinem Sinne ändert. Und wenn sich nichts in Deinem Sinne ändert, direkt das Gespräch mit der Personalchefin suchen. Dabei vor allem darauf hinweisen, dass nicht jeder soviel wie eine Führungskraft verdient und auf diese Beträge -die ja letztlich privat vorgestreckt wurden- angewiesen ist.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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