Keine Höhergruppierung trotz mehr Aufgaben ?
#1

Hallo, 
bin mit meiner Stelle in E5 eingruppiert (Grundstücksaufseher) und soll ab sofort noch zusätzliche Aufgaben einer Stelle, die in E3 eingruppiert (FLL zertifizierter Baumkontrolleur ) ist, mit übernehmen. Ohne dass von der eigentlichen Tätigkeit Aufgaben wegfallen. Ohne höhergruppiert zu werden. Abgesehen davon, dass ich die Stelle Baumkontrolleur als zu gering bewertet fühle, kann das doch nicht rechtens sein, oder?
Hat vielleicht einer Ahnung von der Materie und Rat ?
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#2

Hallo, wenn Du als Baumkontrolleur arbeiten sollst, sollten deine Vorgesetzten wissen, dass ein Kontrolleur mindestens 75% seiner Arbeitszeit mit Bäumen zu tun haben muß.
Mir wurde damals mit u.a dieser Begründung (Rechtssicherheit) dieser Posten der VTA weggenommen.
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#3

??? Wo soll denn eine Höhergruppierung herkommen, wenn die zusätzliche Tätigkeit geringer bewertet ist? Da kann doch allenfalls bei einer Überprüfung eine niedrigere Eingruppierung bei rauskommen, je nach Zeitanteil der neuen Aufgabe.
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#4

Durch meine Bereitschaft und das Bestehen der Prüfung als Baumkontrolleur habe ich mich zwar qualifiziert, aber zu meinem Nachteil ? Mehr Aufgaben bei gleichem Lohn?
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#5

Tja, willkommen beim öffentlichen Dienst. Hier wird nicht nach der Menge der Arbeit bezahlt sondern nach der Schwierigkeit. Wenn du mehr als die Hälfte Baumkontrolle machst und die Arbeit ist mit EG 3 bewertet dann darfst du theoretisch nur in EG 3 eingruppiert werden. Bei uns machen dass zwei Gärtner nebenbei mit und die sind in EG 5 eingruppiert. Der Zeitanteil der Baumkontrolle macht bei denen aber nur ca. 20 % aus.
Sofern dir deine Übertragenen Aufgaben zu viel werden und du sie deshalb nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kannst musst du deinem Arbeitgeber dies mitteilen. (Überlastungsanzeige)
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#6

Das Organisationsrecht des Dienstherrn greift hier und wie schon die Antworten vor mir deutlich machen, muss man im Tarifrecht sehr aufpassen, dass der zeitliche Anteil der niedriger bewerteten Tätigkeit nicht "Oberhand" gewinnt, was ggf. eine Herabgruppierung nach sich ziehen kann. Allerdings ändert sich auch der Aufgabenzuschnitt mit der Zeit - das ist normal und notwendig - es sei nur an die technische Entwicklung gedacht. Die Zielrichtung wurde wohl nicht vor dem Beginn der Qualifizierung in einem Gespräch verdeutlicht?
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#7

(15.10.2015, 07:24)Roland schrieb:  Tja, willkommen beim öffentlichen Dienst. Hier wird nicht nach der Menge der Arbeit bezahlt sondern nach der Schwierigkeit. Wenn du mehr als die Hälfte Baumkontrolle machst und die Arbeit ist mit EG 3 bewertet dann darfst du theoretisch nur in EG 3 eingruppiert werden. Bei uns machen dass zwei Gärtner nebenbei mit und die sind in EG 5 eingruppiert. Der Zeitanteil der Baumkontrolle macht bei denen aber nur ca. 20 % aus.
Sofern dir deine Übertragenen Aufgaben zu viel werden und du sie deshalb nicht mehr ordnungsgemäß erledigen kannst musst du deinem Arbeitgeber dies mitteilen. (Überlastungsanzeige)

Hallo Roland,
Danke für deine Antwort. Ich habe da nochmal eine Frage: Wie verhält es sich, wenn es Kollegen gibt, die wie ich EG5 Grundstücksaufseher zu 100% machen, aber von mir verlangt wird, 100 % Grundstücksaufseher und zusätzlich 100% Baumkontrolle zu machen. Gibt es da auch nur Überlastungsanzeige als Möglichkeit, weil damals wurde mir leider nur mündlich zugesagt, es gebe eine Höhergruppierung, was aber nicht geschehen ist, weil weil bewertet wie du geschrieben hast. Danke  schonmal im Voraus
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#8

Kann ja nicht sein, Du arbeitest ja nicht 200 %.
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#9

(19.10.2015, 09:51)Gast schrieb:  Kann ja nicht sein, Du arbeitest ja nicht 200 %.

...wahrscheinlich sind die Kollegen nur zu 50 % ausgelastet...
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#10

(20.10.2015, 15:03)was_guckst_du schrieb:  
(19.10.2015, 09:51)Gast schrieb:  Kann ja nicht sein, Du arbeitest ja nicht 200 %.

...wahrscheinlich sind die Kollegen nur zu 50 % ausgelastet...

Nein, wir haben mehr zutun als zu schaffen ist, nur es müssen die Bäume alle in ein Kataster erst aufgenommen werden und regelmässig kontrolliert und eingetragen werden gemäß FLL Kontrollrichtlinien; mache also meinen Job weiter ohne Wegfall von Aufgaben und Masse plus Baumkontrolle, also Doppelbelastung da die Kollegen intelligenter als ich waren und die Schulung nicht gemacht haben . Icon_exclaim Icon_cry
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#11

Hallo auge006,
und genau das kann nicht sein. Wenn du ohne Baumkontrolle schon ausgelastet warst, dann kannst du die zusätzliche Arbeiten nicht verrichten.
Ich weiß jetzt nicht was ein Grundstücksaufseher für Aufgaben hat aber du kannst die Aufgabe der Baumkontrollen nicht machen, wenn du als Grundstücksaufseher ausgelastet bist. Irgendwo bleibt dann Arbeit und evtl. Verantwortung auf der Strecke.
Du bist bestimmt zum Baumkontrolleur bestellt worden und in dem Schreiben steht, dass du verantwortlich für alle gemeindlichen Bäume bist. So ist es bei uns zumindest. Wenn du jetzt deine jährliche Kontrolle nicht durchführen kannst, weil du mit der Tätigkeit als Grundstücksaufseher ausgelastet bist, dann musst du das deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Sonst bist du in der Haftung, da man dir die Aufgabe ja übertragen hat. Die Aufnahme in ein Kataster dauert eben seine Zeit und die muss man dir geben.
Gruß
Roland
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#12

Hallo Roland, das mit den 20 Prozent kann nicht sein!!
In BW MUSS ein Baumkontrolleur mindestens 75% in der Baumpflege arbeiten!!

Gruß BBH
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