Kündigungsfrist Übergang TV-H nach TV-L
#1

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

ich war 6 Jahre im Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Nun bin ich seit 4 Jahren in Hessen TV-H beschäftigt. Ich bin mir nun nicht sicher wie sich meine Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist berechnet. Muss ich meine Zeiten der Beschäftigungsverhältnisse TV-L und TV-H zusammenzählen oder gelten nur die Zeiten von Hessen?
§ 34  Satz 3 in Absatz 3: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungzeit anerkannt" Hier denke ich gilt dann nur TV-H. Aber dann kommt der Satz 4 in Absatz 3 und der sagt "Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber". Das verunsichert. Denn meine Kündigungsfrist schwankt dann von 6 Wochen bis zu 5 Monate zum Quartalsende.
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#2

Satz 3 findet für die Kündigungsfrist keine Anwendung. Es wird deshalb nur die Zeit beim aktuellen Arbeitgeber herangezogen.
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#3

Danke für die schnelle Antwort
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