Jugendschutz: Rapper Bushido führt die Stadt Koblenz vor
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Nachdem die Stadt Koblenz einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen den Rapper Bushido verloren hatte, wurden die Mitarbeiter des Jugendamtes jetzt im Konzert von Bushido vorgeführt.

http://www.youtube.com/watch?v=IkGT8l0Zwcs&feature=player_embedded

Vor dem Konzert wollte die Stadt Koblenz aufgrund der rüden Gossensprache des Rappers dem Veranstalter im Rahmen des Jugenschutzes verschiedene Auflagen erteilen. So sollte der Veranstalter verpflichtet werden, minderjährigen Konzertteilnehmern zwischen 14 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, das sind meist die Eltern, Einlass zu gewähren. Die Begleitung einer sonstigen volljährigen von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person (Erziehungsbeauftragter) reiche nicht aus. Zudem wollte die Stadt, dass Personen unter 14 Jahren keinen Einlass zum Konzert erhalten dürfen.

Diese Auflagen wurden vom Verwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen. Ein staatliches Eingriffsrecht bestehe erst dann, wenn die Grenze zur Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes überschritten sei. Dies ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hier nicht der Fall. Daher durften Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren das gestrige Konzert in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten besuchen.
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