Janusköpfigkeit, bzw unterschiede untere Landebehörden, staatliche Verwaltungsbehörde
#1

Hallo zusammen, 
 
leider blicke ich nicht ganz durch. Als einfach Verwaltungsangestellte habe ich mich für den 2. Angestellten Lehrgang beworben und muss vorher Intern eine Klausur schreiben. In dieser kommt wohl auch die Janusköpfigkeit der Kreisverwaltung (Rheinland-Pfalz) vor. Was dieses ist habe ich meines Erachtens bereits verstanden; Kreisverwaltung vertreten durch den Landrat (hier in Rheinland-Pfalz hat Doppelstellung da einerseits Verwaltungsbehörde des Landkreises und gleichzeitig untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. DIe Aufgaben als unter Behörde der Landesverwaltung beschränken sich meines Wissens auf die Kommunalaufsicht und die Gemeindeprüfung. 
 
Jetzt jedoch komme ich total durcheinander da auch die Auftragsangelegenheiten z. B. Bauaufsicht als unter staatliche Behörde ausgeführt werden. 
 
Inwieweit unterscheiden sich diese beiden Behörden voneinander? In Auftragsangelegenheiten nimmt die Kreisverwaltung zum Beispiel die Bauaufsicht als unter Bauaufsichtsbehörde war. Zählt dies dann nicht auch zu den Aufgaben einer unteren Landesverwaltung? 
 
Wo ist hier der Unterschied? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen leider nicht mehr. Als absolute Anfängerin bin ich hier im Verständnis leider total überfordert. 
 
Vielen Dank für eure Mühen
Katja 
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