In Abschlussprüfung: Gesetzestext wegen Einträgen eingezogen
#1

Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. einer Angelegenheit, die mich diese Woche ereilte.
Zu mir: Ich bin Anwärter im mittleren Dienst bei der Bundespolizei im letzten Dienstjahr.
Diese Wochen absolvierte ich die Abschlussprüfung im schriftlichen Bereich und habe dummerweise paar Einträge im Gesetzestext vergessen auszuradieren.
Es handelt sich um keine Definition oder sonstige Hilfen, die für die Arbeit relevant waren.
Im Anschluss wurde mein Gesetzestext überprüft und meiner eingezogen.
Das zuständige Prüfungsamt prüft nun den Sachverhalt.
Ich frage mich was für Folgen auf mich zukommen könnten.
Das alles war eher eben Unachtsamkeit vom meiner Seite.
Könnte ich für sowas aus dem Beamtenverhältnis entlassen werde ?
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#2

Das ist blöd gelaufen, kann aber m.E. kein Grund für eine Entlassung sein.

Vgl. Beamtenstatusgesetz, § 24 Verlust der Beamtenrechte
(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
(...) verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.

Dein Vergehen wird niemals mit einer Freiheitsstrafe geahndet, eher mit einer schlechten Note, einer Rüge, o.ä.
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#3

Je nach Prüfungsordnung wird es höchstwahrscheinlich ein Täuschungsversuch gewertet.

Bei uns im Land wären es dementsprechend Null Punkte und nicht bestanden gewesen.
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#4

Meinen Vorredner möchte ich auf § 23 BeamtStG hinweisen:

Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung soll gegeben werden.
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#5

(22.01.2018, 16:53)Gast schrieb:  Meinen Vorredner möchte ich auf § 23 BeamtStG hinweisen:

Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung soll gegeben werden.

Korrekt.
Dem Fragensteller wurde ja die Gelegenheit zur Ablegung der Prüfung gegeben.

Leider gab es dort den Täuschungsversuch.

Wie ist es denn ausgegangen?
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