Gelernte Kauffrau für Büromanagement - AL1
#1

Hallo zusammen

ich bin gelernte Kauffrau für Büromanagement. Nach meiner Ausbildung, war ich tätig als Verwaltungsangestellte bei der Lebenshilfe.
Darauf hin die Jahre, arbeitete ich als Assistentin der Geschäftsführung als auch in der Debitorenbuchhaltung.
Muss ich den AL1 trotzdem machen?

Liebe Grüße und danke Smile
 [size=1][b]Büromanagementanagementrerrwerwr[/b][/size]
Zitieren
#2

Nein. Musst du nicht machen.
Aber der Arbeitgeber kann die Einstellung davon abhängig machen.
In Bundesländern wo im kommunalen Bereich die Prüfungspflicht greift kann es Nachteile bei der Eingruppierung haben, wenn man den AL1 nicht bereit ist zu machen.
Auch kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Besuch des AL1 (in der Arbeitszeit) mittels Direktionsrecht anordnen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Gelernte Bürokauffrau...wie weiterbilden


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers