18.09.2014, 14:11
Hallo,
ich habe meine Ausbildung im gehobenen Dienst dieses Jahr beendet. Bin jetzt von meinem Arbeitgeber als Beschäftigte übernommen worden. Erhalte jetzt E9 Stufe 1. Ich sitze auf keiner richtigen Stelle, daher gibt es auch keine Beschreibung der Tätigkeiten. Ich mache hier aber auf jeden Fall die Arbeit, die alle Sachbearbeiter machen und die haben hier alle A10 oder E10. Gibt es schon so kurz nach der Ausbildung die Möglichkeit einen Höhergruppierungsantrag zu stellen? Oder geht das womöglich gar nicht wegen der fehlenden Stellenbeschreibung oder anderer Sperren für die ersten Jahre nach der Ausbildung. Habe ich vielleicht auch ein Recht drauf, dass die richtige Eingruppierung mal festgestellt wird und mir eine Stellenbeschreibung gemacht wird?
Wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt und mir hier einen Rat geben kann.
Grüße
Jasmin
ich habe meine Ausbildung im gehobenen Dienst dieses Jahr beendet. Bin jetzt von meinem Arbeitgeber als Beschäftigte übernommen worden. Erhalte jetzt E9 Stufe 1. Ich sitze auf keiner richtigen Stelle, daher gibt es auch keine Beschreibung der Tätigkeiten. Ich mache hier aber auf jeden Fall die Arbeit, die alle Sachbearbeiter machen und die haben hier alle A10 oder E10. Gibt es schon so kurz nach der Ausbildung die Möglichkeit einen Höhergruppierungsantrag zu stellen? Oder geht das womöglich gar nicht wegen der fehlenden Stellenbeschreibung oder anderer Sperren für die ersten Jahre nach der Ausbildung. Habe ich vielleicht auch ein Recht drauf, dass die richtige Eingruppierung mal festgestellt wird und mir eine Stellenbeschreibung gemacht wird?
Wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt und mir hier einen Rat geben kann.
Grüße
Jasmin