Eingruppierung UVG
#1

Guten Tag,
In unserem UVG-Team bearbeiten zwei Kolleginnen 50% Elterngeld und 50% Anspruchsübergang eingestellte Fälle UVG. Die anderen Kolleginnen von der Antragstellung, lfd Bearbeitung und Anspruchsübergang lfd. Fälle UVG.
Auf unsere Antragstellung auf Überprüfung der Eingruppierung haben wir folgende Entscheidungen mitgeteilt bekommen:
Die beiden Kolleginnen 50% Elterngeld/ 50% Anspruchsübergang eingestellte UVG -  E 9b,
100 % Bearbeitung lfd. UVG mit Anspruchsübergang - 9a

Folgende Fragen habe ich: ist diese Unterscheidung rechtens
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#2

Die E9b wäre zumindest fraglich. Soweit die E9a zutreffend ist wären wohl auch die Kolleginnen mit 50%/50% in E9a einzugruppieren. Aber ohne Details zu den Arbeitsvorgängen nicht wirklich zu beurteilen.
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