DBB-Agenda für 2015: SCHLUSS MIT „ZUMUTUNGEN“ FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
#1

Der DBB präsentiert in einem Newsletter vom 26.01.15 seine Ziele für 2015:

"Die dbb-Spitze wird sich für eine Rückkehr zur bundesweiten Einheitlichkeit
von Beamtenbesoldung und -versorgung einsetzen. Auch die seit Jahren
getrennten Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen
einerseits und der Länder andererseits sollten wieder zusammengeführt
werden. Das sagten der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, Willi
Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik und Hans-Ulrich
Benra, stellvertretender Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik,
im Interview mit dem dbb magazin (Ausgabe 1/2-2015).

In Deutschland sei seit der Föderalismusreform 2006 „ein beamtenrechtlicher
Flickenteppich entstanden. 16 Bundesländer und der Bund kochen jeweils
ihr eigenes Süppchen. Mit der Folge, dass besonders die Besoldung immer
weiter auseinander driftet“, kritisierte dbb Chef Dauderstädt. Das
führe zu viel Frust bei den Beschäftigten. „Was beispielsweise die
Landesregierungen von NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in
der letzten Einkommensrunde veranstaltet haben – zeitlich verzögerte
Übertragung, nach Gehaltsstufen gestaffelte Übertragung, über Jahre
gedeckelte Besoldungserhöhungen oder gleich Nullrunden –, ist eine
unverschämte Zumutung“, ergänzte dbb Beamten-Vorstand Hans-Ulrich Benra.
Mit Blick auf die Chancen einer Rückkehr zum bundeseinheitlichen Beamtenrecht
sagte dbb Chef Dauderstädt: „Das ist ein sehr dickes Brett, das da
zu bohren ist. Immerhin ist dafür eine Verfassungsänderung notwendig,
Teile der Föderalismusreformen müssten rückgängig gemacht werden. Aber
im Bildungsbereich hatte die Politik ein Einsehen und hat das Kooperationsverbot
zwischen Bund und Ländern – auch ein Teil der Föderalismusreform –
wieder aufgehoben. Wir werden nicht müde, das auch im Beamtenrecht
als Option auf den Tisch zu legen.“

Auch im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes seien es die Arbeitgeber,
die aktuell nach einer Zwangstarifeinheit riefen, die selbst für eine
Zerstückelung von Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen sorgten,
betonten die dbb-Spitzenvertreter. „Was wir ‚Einkommensverhandlung
für die Länder‘ nennen, gilt ja auch nicht für alle Länder. Hessen
ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft. Berlin war es ebenfalls lange
nicht, ist aber nun dabei, in den Schoß der Familie zurückzukommen.
Das sind weitere Beispiele für eine vom Arbeitgeber verursachte Zerstückelung
der Tariflandschaft. Und wir dürfen die Scherben aufkehren. In dieser
‚Länder-Runde‘ geht es unter anderem darum, dass die Einkommensunterschiede
im öffentlichen Dienst nicht weiter wachsen. Und die Länder haben gegenüber
Bund und Kommunen bereits einen Rückstand aufgebaut. Das kann so nicht
weitergehen“, machte dbb Tarifvorstand Willi Russ deutlich. Für die
anstehende Länder-Einkommensrunde unterstrich er noch einmal die Maßgabe:
„Die Haushalte können nicht allein auf dem Rücken der Beschäftigten
saniert werden. Die haben einen Anspruch auf Teilhabe an der guten
wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Denn ohne einen funktionierenden
öffentlichen Dienst wäre diese wirtschaftliche Entwicklung gar nicht
möglich.“ Zudem müssten die Einkommen im öffentlichen Dienst konkurrenzfähig
sein, damit die Zahl und Qualität der Bewerber nicht abnehme. „Abertausende
fehlende oder unbesetzte Stellen. Und das angesichts der Tatsache,
dass 25 Prozent der Beschäftigten schon heute älter als 55 Jahre sind
und bald ausscheiden. Woher sollen die Leute denn kommen? Qualität
und Umfang der staatlichen Leistungen werden schrumpfen, wenn wir nicht
gegensteuern“, so Russ.
In Sachen Übertragung der so genannten „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich
kündigte dbb Beamten-Vorstand Hans-Ulrich Benra an, dass der dbb die
bessere Würdigung der Leistungen von Eltern bei der Erziehung weiterhin
einfordern werde. „Wenn wir die Beamtenversorgung als eigenes System
stärken wollen, brauchen wir nicht die altbewährte systemkonforme wirkungsgleiche
Übertragung der Verbesserungen in der Rente auf die Beamtenversorgung.
Sondern wir müssen in diesem Punkt ganz weg von der dynamischen Verweisung
aus dem Rentenrecht und hin zu einer eigenständigen beamtenrechtlichen
Lösung. Und weil Beamte ebenso gute Leistungen bei der Kindererziehung
erbringen, sollten diese auch ebenso gut bei ihrer Versorgungen berücksichtigt
werden. Die Ankündigung des Bundesinnenministers, das zu prüfen, begrüße
ich ausdrücklich.“

Auch über das Staatsverständnis an sich will der dbb in Zukunft mehr
sprechen: Der öffentliche Dienst müsse so ausgestaltet sein, dass er
von den Bürgern als Partner und nicht wie heute oft als Gegner wahrgenommen
werde. „Dafür brauchen wir endlich eine Verständigung darüber, welchen
öffentlichen Dienst unsere Gesellschaft will. Welche Leistungen brauchen
wir? Und sind wir bereit, das auch zu bezahlen?“, sagte dbb Chef Dauderstädt.
„Wir haben in der Vergangenheit so manche bittere Pille geschluckt,
weil wir davon überzeugt waren, dass der öffentliche Dienst nicht außen
vor bleiben kann, wenn die Gesellschaft insgesamt Opfer bringen muss.
Aber zuletzt ist bei uns das Gefühl entstanden, dass etwas aus dem
Lot geraten ist. Da muss es wieder mehr Verständigung geben, da muss
die Politik sich noch mehr und noch besser erklären.“'

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