Bildschirmarbeitsplatz
#1

Hallo miteinander,
ich hätte eine Frage zur Größe des Zimmers bei einem Dreipersonenbüro. Die drei Sachbearbeiter sind häufig im Außendienst.
Der Arbeitgeber meint nun es wäre gesetzlich zulässig die Mindestanforderungen der Fläche am Büroarbeitsplatz zu unterschreiten, wenn die Mitarbeiter nicht ständig am Platz sitzen (kein Platz Sharing). Ist dies so korrekt und wieviel Platz ist dann zulässig?

Danke für die Antworten

Gruß
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#2

Aber sonst habt ihr keine Sorgen oder ? ;-)
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#3

(02.08.2016, 16:21)maikom schrieb:  Aber sonst habt ihr keine Sorgen oder ? ;-)

Verstehe ich nicht, ist doch eine berechtigte Frage.
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#4

Berechtigt hmmm ?…klingt eher nach Jammern und Suche nach Gründen. Also erstens steht jetzt nicht da, welche Einschränkungen am Arbeitsplatz bestehen bzw. ob der Arbeitgeber überhaupt noch andere größere Büros zur Verfügung hat. Und wie dort steht, sind die Mitarbeiter häufig im Außendienst und selten am Platz. Heißt man könnte sich entsprechend arrangieren…wenn man gewillt ist.
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#5

(04.08.2016, 07:35)maikom schrieb:  Berechtigt hmmm ?…klingt eher nach Jammern und Suche nach Gründen. Also erstens steht jetzt nicht da, welche Einschränkungen am Arbeitsplatz bestehen bzw. ob der Arbeitgeber überhaupt noch andere größere Büros zur Verfügung hat. Und wie dort steht, sind die Mitarbeiter häufig im Außendienst und selten am Platz. Heißt man könnte sich entsprechend arrangieren…wenn man gewillt ist.

Gesetze sind einzuhalten!

Ich kenne von meinem Arbeitgeber ganz ähnliche Argumente, diese gehen seltsamerweise immer auf Kosten/Risiken der Arbeitnehmer bzw. Beamten. Zum Beispiel keine Bereitschaft anordnen, sondern die Bediensteten im Bedarfsfall auf Privathandy anrufen. Oder nicht ausreichend Dienstwagen anschaffen, dann müssen die Bediensteten ihre Privatwagen nutzen. Oder Bedienstete alleine auf gefährliche Kontrollen im Außendienst schicken. Oder keine vernünftigen Bildschirme, keine Alarmanlagen, kein Sicherheitsdienst, Büros ohne Fenster, überhitzte Büros, lärmbelastete Büros. Oder wie hier zu kleine Büros. Oder oder oder. Da hilft nur klare Kante.
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#6

Wir waren bei dem Thema Arbeitsplatz-Gestaltung und ich meine da muss man nun nicht auf brechen und biegen die von ihnen benannte "klare Kante" fahren. Es wird jetzt auch keine genaue Gesetzmäßigkeit geben, die die Arbeitsplatzgestaltung von 3 Außendienst-Mitarbeitern regelt.

Bei dem anderen stimmen ich Ihnen zu, kein Mitarbeiter ist verpflichtet nach der Dienstzeit auf seinem privaten Handy dienstliche Gespräche anzunehmen oder mit seinem privaten PKW dienstliche Reisen zu unternehmen. Keine vernünftigen Bildschirme ist schon wieder subjektive Auslegung wenn man nach Gründen zum Jammern gegenüber dem Arbeitgeber sucht, alle heute verkauften Bildschirme erfüllen die entsprechende Norm, sonst dürfen diese nicht verkauft werden.
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#7

Ok, dann hoffe ich mal, dass die Ausgangsfrage noch beantwortet werden kann :-)
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#8

schade, kein Spezialist im öffentlichen Dienst ;-((
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#9

Tja,
ich würde mal einen Blick in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ASR A 1.2 werfen und ein Gespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Personalrat führen.

Gruß
Roland
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#10

Ich sitze in einem Büro mit Kundenempfang bei einer bestimmten Behördenstelle. Die Glasscheibe die einem trennt ist normales Fensterglas. Am Schreibtisch hängen die kompletten Kabel herunter. Nachdem der Arbeitsschutz da war, wurde nichts bemängelt. Ich beschwerte mich vor langer Zeit, aber die Antwort war, so ist das halt, das weiß man doch. Ich denke bei guter Organisation müsste man das in den Griff bekommen sich so ein Arbeitsplatz im Außendienst im Zusammenhang mit einem Büroplatz zu teilen.
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#11

(12.08.2016, 07:50)Roland schrieb:  Tja,
ich würde mal einen Blick in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ASR A 1.2 werfen und ein Gespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Personalrat führen.

Gruß
Roland
Hallo Roland,
die ASR kenn ich mittlerweile auswendig, der Personalrat hat nur eingeschränktes Mitspracherecht, somit fast raus.
Fachkraft für Arbeitssicherheit wird von der Verwaltung abgelehnt.

Es bleibt eigentlich nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten und dies so klären zu lassen.

Schönes WE
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