Beschlussunfähigkeit im Stadtrat und in den Ausschüssen
#1

Im Bundestag wurde zuletzt eine Sitzung zum Betreuungsgeld wegen fehlender Beschlussfähigkeit abgebrochen.

Aber auch im Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag und in den kommunalen Ausschüssen ist die Beschlussunfähigkeit wegen abwesender Mandatsträger immer wieder ein Problem. Eher selten hat dies wohl parteitaktische Gründe, meist ist dies sicherlich auf private Verhinderung der ehrenamtlichen Ratsmitglieder und Ausschussmitglieder zurückzuführen.

Aktuelles Beispiel zur Beschlussunfähigkeit aus der Stadt Haigerloch (Baden-Württemberg):
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...d8f14.html

Ergänzend hat sich der "Schwarzwälder Bote" der Frage gewidmet, aus welchen Gründen Ratsmitglieder den Sitzungen überhaupt fernbleiben dürfen:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...dc039.html

Wie ist die Situation in Ihrer Kommune ? Gibt es auch Probleme mit der Beschlussfähigkeit in Ausschüssen und Ratssitzungen und wo liegen die Gründe ?
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#2

In NRW gibt es den Trick, dass man die Beschlussunfähigkeit einfach nicht feststellt. So lange das nicht geschehen ist, bleibt der Rat oder Ausschuss beschlussfähig.

§ 49 GO NRW - Beschlußfähigkeit des Rates

(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

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#3

Moin.

So einfach sich das anhört, ist es aber nicht.

1) Wenn es offensichtlich / augenscheinlich so ist, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, dann fällt das nämlich schon einmal aus (Bsp. fehlen der kompletten Opposition, sofern diese zur zum Erreichen der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich ist.)

2) Wenn nur ein Ratsmitglied den Hinweis gibt, dass es Bedenken hat, ist es auch hinfällig.

Es kann klappen, aber da gehört doch schon ein bisschen Glück und keinerlei Widerstand zu ;-)

Gruß
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#4

Guten Morgen,

es gehört zwar nicht zur Fragestellung, aber mich stört der Begriff 'ehrenamtlich', wenn
von Ratsmitgliedern die Rede ist. Damit reden sie sich auch immer heraus, wenn sie eine
Fehlentscheidung getroffen haben.

Fakt ist, zumindest in NRW, dass die Ratsmitglieder eine durchaus üppige Aufwandsenschädigung enthalten. Wenn die Verwaltungsmitarbeiter dann
mitansehen müssen, wie die Umschläge mit Einladung und Tagesordnung in der Sitzung
das erste Mal geöffnet werden, bekomme ich regelmäßig Streßpusteln.

Gruß
smokie
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#5

Hallo in die Runde,

@smokie12
ein Leidensgenosse! Danke ;-)
Das kenne ich genauso.. Auch wenn es um nen paar tausend Teuros geht, kein Interesse...
Auch schön:
Wir sind zwar in der Haushaltssicherung, aber unsere Verordneten haben sich letztens noch eine höhere Aufwandsentschädigung beschlossen mit den Worten, dann muss eben woanders im Haushalt etwas eingespart werden, neugerechnet werden soll nicht - die Zahlen bleiben..
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