Beschäftigungsverbot und PR ?
#1

Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe auch prompt eine Frage.

Wir bestehen aus 3 PR Mitgliedern, das Ersatzmitglied fällt Krankheitsbedingt länger aus.

Da mich die beiden Vorsitzenden sowieso gerne aus der PR Arbeit raushalten, werde ich nun erneut stutzig.

Ein Kollege bat darum das ich bei einem von Ihm gewünschten Termin mit als PR Mitglied beisitze, zusammen mit dem 1. Vorsitzenden.

Der 1. Vorsitzende verneinte dieses aufgrund meines Beschäftigungsverbotes wegen Schwangerschaft. Darf er das? Und wen es so ist, müssen dann nicht neuwahlen stattfinden, da das Ersatzmitglied auch längerfristig ausfällt???

Um Antworten freue ich mich sehr Smile
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