Beglaubigung Vorder- und Rückseite oder nur Vorderseite?
#1

Hallo,

ich hab hier viele Zeugnisse, Bescheinigungen, Urkunde ..., die beglaubigt werden müssen. Fast alle mit Vorder- und Rückseite.

Müssen die zweiseitigen Dokumente so kopiert werden, dass alles einseitig ist oder können zweiseitige Kopien beglaubigt werden?

Im HVwVfG finde ich nichts.

Danke.

Grüße
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#2

Mann kann zweiseitige Kopien beglaubigen. Man muss deutlich machen, dass die Beglaubigung sich auch auf die Rückseite bezieht oder die Rückseite ebenfalls beglaubigen.
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#3

Danke, gibts dafür ne Rechtsgrundlage?
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#4

Das geht aber nur, wenn genügend Platz für den Stempel ist, da nichts überstempelt werden darf!
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#5

Man kann auch über mehrere Seiten beglaubigen, indem man mehrere Seiten "überlappend" zusammenheftet und siegelt...

Machen wir im Bürgeramt immer so, wenn ein Dokument nicht nur aus einer Seite besteht!

Wir arbeiten idR. auch nicht mit dem "Beglaubigunsstempel" sondern drucken den Beglaubigungsvermerk enstprechend angepasst auf die Rückseite der Kopie (sieht einfach professioneller aus, als zu stempeln und dann den Text durchzustreichen / anzupassen)...
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