Bedarf es für die Revision (Rechnungsprüfung) eines eigenen Amtes ?
#1


Der Landrat des Vogelsbergkreises Görigs plant, die Zahl der Ämter von 16 auf 12 zu reduzieren und ein „Amt für Wirtschaftsförderung und Revision“ zu schaffen.

Die CDU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass dies mit der gesetzlich vorgesehenen Unabhängigkeit des Revisionsamtes nicht vereinbar ist. Ferner dürften Leiter des Rechnungsprüfungsamtes keine Zahlungen anordnen. Das Regierungspräsidium Gießen wurde daher um Überprüfung der Organisationsänderung gebeten.

Link: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales...686464.htm
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#2

Moin,

da würde ich die Bedenken der CDU zu 100% unterschreiben (ich nehme nicht an, dass die Rechtslage sich von der in Niedersachsen wesentlich unterscheidet). Insbesondere wenn ich mir überlege, wie das Profil eines Rechnungsprüfers und das eines Wirtschaftsförderers aussehen...

Grüße
1887
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#3

Nach dem Recht in Schleswig-Holstein wäre so eine Organisationsänderung nicht möglich.

Das eine ist Verwaltungsarbeit und das andere ist die Prüfung.

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#4

Ob es eines Prüfungsamtes bedarf oder nicht ist in den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Wenn für diese Aufgabe ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten ist, dann hat die Verwaltung keinen Ermessensspielraum. Aber auch da gibt es Beispiele, wo sich Landräte und Bürgermeister nicht an diese Regelungen halten. Keiner macht etwas dagegen. Im Höchstfall schreibt es eventuell einmal ein Landesrechnungshof auf. Geändert wird trotzdem nichts.


Nach meiner Kenntnis hat kein Bundesland Festlegungen über die Mindestbesetzung eines Rechnungsprüfungsamtes getroffen. Die Auswirkungen dieser politisch bewusst nicht erfolgten Regelung über eine personelle Mindestausstattung sind fatal. Es ist mit ein Beweis dafür, wie wenig Wert auf eine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder in den Gebietskörperschaften in allen Bundesländern gelegt wird.
In den Bundesländern, wo keine Festlegungen zur Bildung eines Rechnungsprüfungsamtes existieren, hat die "Bedeutungslosigkeit" der Rechnungsprüfung auf andere Art und Weise Einzug gehalten. Da bestehen beispielsweise Stabsstellen, Fachgebiete Rechnungsprüfung und weitere absonderliche Gebilde. Ein sehr schlimmer Zustand. Das ist nicht im Interesse des Gemeinwohls, zudem unwirtschaftlich und ohne jegliche Wirkung, wie das gesamte Prüfungswesen gegenwärtig bzw. schon seit Jahren. Es ist endlich an der Zeit für gravierende Veränderungen. Dazu muss u.a. der Druck auf die Medien enorm erhöht werden, damit sie diese Problematik durch entsprechende Beiträge in die Öffentlichkeit bringen. Leider ist auch der überwiegende Teil der Medien - trotz ihrer angeblichen Pressefreiheit - nicht gewillt, die äußerst wichtige Thematik der ordnungsgemäßen Kontrolle der Steuergelder aufzugreifen. Warten wir es ab.
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