Bürgermeister und Landtagskandidat
#1

Folgender Sachverhalt, zu dem ich mich zwar einlesen konnte aber dennoch nicht weiß ob ich richtig liege:

Wir hatten einen ehrenamtlichen Bürgermeister in unserer eigenständigen Gemeinde.
Durch Beschluss des Gemeinderates wurde dieser zu einen hauptamtlichen Posten.
Der amtierende Bürgermeister hat den Gemeinderat dazu gebracht, dass die Satzung wieder auf ehrenamtlich geändert wurde.

Hintergrund:

Der aktuell hauptamtliche BM tritt zur Landtagswahl an.
Mit Einzug in den Landtag ist er ja dann kein BM mehr - da er nicht im Landtag sitzen und hauptamtlicher BM sein kann - oder?

Es wird also Neuwahlen geben, wo er wieder antreten kann, da ja der BM Posten durch Satzungsänderung wieder ehrenamtlich ist.

Meine Frage hierzu:

Ab dem Zeitpunkt seines Einziehens in den Landtag ist er ja kein BM mehr oder?
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#2

"Ab dem Zeitpunkt seines Einziehens in den Landtag ist er ja kein BM mehr oder?"
Grundsätzlich ja. Man muss natürlich ins konkrete Landesrecht schauen und wie genau der Übergang zum ehrenamtlichen Bürgermeister erfolgt.

Auch ist genau zu schauen was man mit "Zeitpunkt seines Einziehens in den Landtag" meint. Der genaue Beginn des Abgeordnetenmandats ist dabei zu betrachten.
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