Ausbildungsplatz-Absage
#1

Guten Tag, Sohnemann hat den Eignungstest bestanden und ist unter die ersten drei Bewerber gekommen. Vorstellungstermin wurde ihm mitgeteilt. Er hat dem zuständigen Mitarbeiter sofort telefonisch mitgeteilt, dass er sich zu der Zeit im Urlaub befindet. Ihm wurde mitgeteilt, dass ein anderer Bewerber auch nicht kann und dass ihm telefonisch ein anderer Termin mitgeteilt wird. Nach dem Urlaub lag die Absage der Gemeinde im Kasten. Ist das einfach nur ärgerlich oder hat man bei dem - meines Erachtens - unmöglichen Verhalten eine Einspruchsmöglichkeit?
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#2

Hallo,
wie wurde der Vorstellungstermin denn mitgeteilt, mündlich oder schriftlich ? Das Entscheidende ist immer, dass man etwas Schriftliches in der Hand hat.

Es wäre daher auch besser gewesen, wenn Ihr Sohn die Urlaubs-Abwesenheit schriftlich mitgeteilt hätte.

Vermutlich hat die Personalabteilung "kalte Füße" bekommen und sich gesorgt, den Ausbildungsplatz am Ende gar nicht besetzen zu können. Und da hat man die mündlichen Aussagen aus dem Telefonat mit Ihrem Sohn eben "vergessen". Das ist leider ein beliebter Trick der Verwaltung, Dinge nur mündlich mitzuteilen, so dass sie nicht beweisbar sind.

Natürlich ist das eine Sauerei und man darf sich das nicht widerspruchlos gefallen lassen
Daher sofort Widerspruch gegen die Ablehnung / die erfolgte Besetzung des Ausbildungsplatzes einlegen (mgl. per Fax). Ferner um Akteneinsicht bitten. Das Beste wäre natürlich, einen Fachanwalt einzuschalten.

Gruß
Tom
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#3

Danke für die schnelle Antwort. Der Vorstellungstermin wurde schriftlich mitgeteilt. Als mein Sohn seine Abwesenheit telefonisch entschuldigt hat, habe ich daneben gestanden und habe alles mitverfolgt.
Wir sind auch der Meinung, dass er sich so etwas nicht gefallen lassen darf. Kann aber nirgendwo etwas finden, dass man rein rechtlich einen Einspruch geltend machen kann. An einen Anwalt haben wir auch schon gedacht, aber da kommen natürlich Kosten auf unseren Sohn zu. Wenn wir eine kleine Chance hätten, würden wir (Eltern) eben die Kosten übernehmen (unser Sohn ist 19).
Vielleicht hat noch jemand einen Tipp für mich.
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#4

...also ich würde erstmal beim Personalamt nachfragen, wie denn diese Absage nach der ursprünglichen telefonischen Auskunft/Mitteilung zustande gekommen ist...

...die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist zwar möglich, allerdings halte ich das nicht für sehr erfolgversprechend, da eben keine schriftlichen Mitteilungen über Absage des Vorstellungstermines bzw. über die Ankündigungen eines noch festzulegenden neuen Termines vorliegen...

...vielleicht kann man eine Zusage zum Vorstellungsgespräch für den neuen Ausbildungsjahrgang erreichen und die Wartezeit durch Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (früher Zivildienst) überbrücken..
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#5

Die Aussage des Personalamtes war, dass "man sich für jemanden anderes entschieden hat". Wir haben sofort nach der Absage nachgefragt und unseren Unmut geäußert. Wäre meinen Sohn bei dem Telefongespräch mitgeteilt worden, dass es evtl. nur einen einzigen Termin gibt, wäre er nicht mit uns in den Urlaub gefahren.
Im nächsten Jahr werden dort keine Auszubildenden eingestellt.

Naja und ohne eine rechtliche Grundlage, denke ich, brauchen wir auch nicht zum RA gehen.
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#6

Die Rechtsgrundlage duerfte Art 33 Abs. 2 des Grundgesetzes sein. Danach sind öffentliche Stellen nach dem Leistungsprinzip (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) zu vergeben.

Das heißt hier: Die Ausbildungsstelle muss an denjenigen vergeben werden, der im Gesamtbild aus Zeugnissen und Eignungstest am besten ist. Da auf ein Vorstellungsgespräch verzichtet wurde, kann dieses Kriterium hier nicht mit herangezogen werden.
Wenn Dein Sohn am besten ist, hat er einen Anspruch auf die Stelle. Daher ist die Akteneinsicht hier sinnvoll.

www.dejure.org/gesetze/GG/33.html
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#7

------------ Vorabinfo --------------
Schon mal ein sorry für die harte und etwas überspitzte Darstellung, aber manchmal muss es sein.
------------ Vorabinfo --------------

Hi.

Mensch da fällt mir gleich die letzte Sendung "Hart aber fair" ein:

Zitat:Umsorgt vom Kreißsaal bis zum Hörsaal – kommt jetzt die Generation Weichei?

Was man machen kann:

1. Sich den Sohnemann drum kümmern lassen, soll ja erwachsen werden.

2. Nicht in den Urlaub fahren, wenn einem etwas wichtig ist (aber anscheinend muss es ja nur die Möglichkeit geben, sich einzuklagen).

Nehmen wir aber einmal an, dass du für deinen Sohn erfolgreich klagst und er den Ausbildungsplatz zugesprochen bekommt. Was hindert die Stadt ihn innerhalb der Probezeit direkt wieder auf die Straße zu setzen (könnte ja direkt nach Antritt kündigen)?

Gruß im
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#8

Seit wann ist die Absage ein Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen kann und seit wann ist die Gemeinde gezwungen, jemanden einzustellen?
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#9

Es gibt natürlich schon gewisse Konstellationen, die eine Klage ermöglichen (mal davon abgesehen, dass die Absage natürlich kein Bescheid ist).

Je nachdem wie die Absage formuliert ist (eventuell hat die Verwaltung einen Fehler gemacht), wird es garantiert Anwälte geben, die auf Diskriminierung klagen (gibt ja leider genug Anwälte die jeden Strohhalm ergreifen um einen Fall zu haben).

Um eine Klage zu umgehen, kann es dann schon auf ein Arbeits- / Ausbildungsverhältnis hinaus laufen. Dieses wird dann aber direkt in der Probezeit gekündigt. Meine überspitzte Darstellung kommt nicht von ungefähr (die schlimmsten Beispiele schreibt das Leben :-D)

Gruß
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#10

Hi, keine Ahnung,
klar der Job ist vergeben. Nur, ich finde, die Art und Weise nicht in Ordnung. Einen Ausbildungsplatz einklagen, da hast Du vollkommen recht, ist nicht der richtige Weg.
Wenn Sohnemann gewußt hätte, dass der Job weg ist - sicherlich wäre er zu Hause geblieben.
Sohnemann ist erwachsen, aber was ist daran falsch, sich gemeinsam um ein Problem zu kümmern.

Hallo Katharina,
aber in der Verwaltung (arbeite auch in der Verwaltung, aber in einem anderen Bereich) gibt es ja bestimmte Abläufe (bzw. Verfahren) und die müssen eingehalten werden. Darum fragte ich nach einer Rechtsgrundlage, wo man einhaken kann. Nein, es ist natürlich kein Bescheid ergangen.
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#11

Zitat:Hi, keine Ahnung,
klar der Job ist vergeben. Nur, ich finde, die Art und Weise nicht in Ordnung. Einen Ausbildungsplatz einklagen, da hast Du vollkommen recht, ist nicht der richtige Weg.
Wenn Sohnemann gewußt hätte, dass der Job weg ist - sicherlich wäre er zu Hause geblieben.
Sohnemann ist erwachsen, aber was ist daran falsch, sich gemeinsam um ein Problem zu kümmern.

Natürlich ist nichts verwerflich daran, sich gemeinsam um Probleme zu kümmern. Nur durch die "hart aber fair" Sendung hatte ich das noch im Kopf :-D.

Auch wenn dein Engagement gerechtfertigt zu sein scheint, deinem Sohn ist eventuell unrecht wiederfahren bzw. die Aussicht auf eine gesicherte Zukunft wurde durch die Absage verbaut, wäre es in dem Fall besser nach Alternativen zu schauen. Du steckst eventuell viel Energie in ein Unterfangen welches womöglich zu keinem positiven Ergebnis führt. Wenn es schlecht läuft erreichst du sogar das Gegenteil und zukünftige Bewerbungen von ihm bei der Stadt werden generell auf Eis gelegt (wenn auch nicht offiziell).

Also zeig deinem Sohn lieber, wie man Alternativen sucht als eventuelle Klagegründe zu finden. Absagen gehören zum Leben dazu und man muss auch damit umgehen können. Auch wenn es nicht gerecht ist, womöglich hat er es selbst mit verschuldet, da er für ein Vorstellungsgespräch nicht zur Verfügung stand (Urlaub war halt wichtiger). Einfach als Erfahrung abhaken.

Die einzige Ausnahme sehe ich dann, wenn du wirklich 100%ig überzeugt bist, es handelt sich um eine Diskriminierung. Dann würde ich auch aus Prinzip handeln.

Gruß

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#12

Wie gesagt, einklagen wollen wir ja nicht. Aber wir finden, man darf sich auch nicht alles gefallen lassen (Sohnemann wollte sich zuerst an die Zeitung wenden).
Die Zukunft lässt er sich nicht verbauen - fängt am Montag ein Praktikum in einer anderen Gemeinde an. Selbstverständlich bewirbt er sich noch weiter, falls er nach dem Praktikum dort nicht genommen wird.
Der Urlaub war ein Familienurlaub - hat mein Mann mir/uns zum 50. geschenkt. Deshalb ärgere ich mich so darüber - weil ich mich natürlich ein "wenig schuldig" fühle.
Unter der Einladung zum Vorstellungsgespräch stand - wie üblich - "sollten Sie verhindert sein.....". In unserer Gemeinde bekommt man selbstverständlich dann einen zweiten Termin angeboten, dass habe ich unserem Sohn auch so rüber gebracht.
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#13

"sollten Sie verhindert sein..." und weiter? Darauf kann man doch aufbauen. Die Art und Weise ist natürlich nicht korrekt. Mir fällt hier nur der Gleichbehandlungsgrundsatz ein. Aber was will man machen? Wie die Vorredner schon geschrieben haben, es gibt Mittel und Wege den Sohnemann nicht auszubilden.
Kein guter Zug von der Verwaltung, aber vielleicht ist da tatsächlich nur ein Fehler passiert und es ist keine böse Absicht gewesen. So hört sich der Vortrag jedenfalls an. Dann sollte man es als Erfahrung verbuchen und überlegen, ob man nicht auch mal Fehler gemacht hat, die nicht so einfach mehr zu berichtigen sind.
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