13.12.2012, 13:09
Hallo,
unser Personalrat hat die Empfehlung gegeben, bis Ende des Jahres beim Personalamt zu beantragen, dass rückwirkend ab dem 1.1.2009 das Grundgehalt aus der höchsten Stufe gezahlt wird. Der PR begründet das mit einem Urteil des EuGH in Verbindung mit dem Gleichstellungsgesetz AGG: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Alters.
Was haltet Ihr davon ? Geht man mit so einem Antrag irgendwelche Risiken ein ? Ich bin in einer mittleren Gehaltsstufe und möchte diese nicht riskieren.
In den letzten Jahren hat es ja viele ähnliche Anträge gegeben (Weihnachtsgeld, Besoldungshöhe, usw.), die alle abgelehnt wurden.
Gruß
Peter
unser Personalrat hat die Empfehlung gegeben, bis Ende des Jahres beim Personalamt zu beantragen, dass rückwirkend ab dem 1.1.2009 das Grundgehalt aus der höchsten Stufe gezahlt wird. Der PR begründet das mit einem Urteil des EuGH in Verbindung mit dem Gleichstellungsgesetz AGG: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Alters.
Was haltet Ihr davon ? Geht man mit so einem Antrag irgendwelche Risiken ein ? Ich bin in einer mittleren Gehaltsstufe und möchte diese nicht riskieren.
In den letzten Jahren hat es ja viele ähnliche Anträge gegeben (Weihnachtsgeld, Besoldungshöhe, usw.), die alle abgelehnt wurden.
Gruß
Peter