Antrag auf Zahlung des Grundgehalts aus höchster Stufe
#1

Hallo,

unser Personalrat hat die Empfehlung gegeben, bis Ende des Jahres beim Personalamt zu beantragen, dass rückwirkend ab dem 1.1.2009 das Grundgehalt aus der höchsten Stufe gezahlt wird. Der PR begründet das mit einem Urteil des EuGH in Verbindung mit dem Gleichstellungsgesetz AGG: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Alters.

Was haltet Ihr davon ? Geht man mit so einem Antrag irgendwelche Risiken ein ? Ich bin in einer mittleren Gehaltsstufe und möchte diese nicht riskieren.

In den letzten Jahren hat es ja viele ähnliche Anträge gegeben (Weihnachtsgeld, Besoldungshöhe, usw.), die alle abgelehnt wurden.

Gruß

Peter
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#2

Dachte es wären Erfahrungsstufen und nicht Altersstufen. Ich denke da werdet ihr keine Chancen haben.
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#3

guckst du hier: http://forum.öffentlicher-dienst.info/vi...f=4&t=4801
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#4

Hallo Peter,
die Erfolgsaussichten dürften tatsächlich gering sein, aber Du hast doch nichts zu verlieren. Es hat in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben, in denen nur die Bediensteten, die ihre Ansprüche auch rechtlich verfolgt haben, später auch profitiert haben. Aktuell ist mir ein Fall aus der Feuerwehr bzgl. rechtswidrig geforderten Überstunden bekannt: http://www.bbv-net.de/lokales/bocholt_ar...26420.html
Wenn Du Dir also sicher sein willst, dass Du Dich in eine Jahr nicht schwarz ärgern musst, weil Du leer ausgehst, stelle diesen Antrag ! Eine Entscheidung des EuGH steht wohl frühestens Ende 2013 an.
Viele Grüße
Claudia
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