Anspruch auf Arbeitzeugnis?
#1

Hallo,

meine Frau befindet sich in einer sachgrundlosen Befristung für zwei Jahre. Diese endet erst in 10 Monaten, aber ihr wurde schon mitgeteilt, dass es wohl leider nicht weitergehen wird (weder weitere Befristung mit Sachgrund noch eine Unbefristung).

Sie möchte sich jetzt, also 10 Monate vor Vertragsablauf, ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, da sie sich inwzischen bewirbt und eben ein aktuelles Arbeitszeugnis vorlegen möchte.

Sie ist bei einer Landesbehörde Hessen tätig.

Hat sie jetzt nach § 35 TVH Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses? Das Ende des Arbeitsverhältnisses besteht ja noch nicht vor (Abs. 3). Und ein triftiger Grund (Abs. 2) liegt auch nicht vor, oder!? Oder ist eine sachgrundlose Befristung generell ein triftiger Grund?

Vorab besten Dank.

Gruß
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#2

In der Regel wird niemand prüfen ob ein Anspruch besteht und es wird das Zeugnis erstellt werden. Wenn es Probleme gibt. Dass man das Zeugnis für Bewerbungen benötigt ist ein trifftiger Grund.
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