Altersteilzeit im öffentlichen Dienst zum 01.03.2023
#1

Ich habe meinen Altersteilzeitvertrag im Dezember 2022 (3 Monate vor Antritt ist Voraussetzung) unterschrieben. Beginn ist der 01.03.2023. Derzeit sind Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst - läuft der alte Tarifvertrag nicht automatisch weiter in der tariflosen Zeit?
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#2

" läuft der alte Tarifvertrag nicht automatisch weiter in der tariflosen Zeit?"
Gehen wir mal davon aus, dass es um den Bereich VKA geht.

Nein, weil dies im Tarifvertrag geregelt ist

§ 15 Inkrafttreten, Geltungsdauer
(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Bei Inkrafttreten bereits bestehende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
(2) Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat.

Wichtig ist also was genau im Altersteilzeitvertrag geregelt ist.
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