23.11.2018, 11:38
Bin seit 1.5.2014 in ATZ( Blockmodell) und ab 1.1.2018 in der Freistellungsphase. Ab 1.1.2018 gab es eine Lohnerhöhung im TVöD. Die habe ich auch bekommen, d.h. 50 % meines Bruttoverdientes, was seine Richtigkeit hat. Gleichzeitig aber wurde mir der Aufstockungsbetrag entsprechend gekürzt, sodaß ich - trotz Lohnerhöhung- am Ende um 40 Euro weniger bekommen habe - und dass trotz Lohnerhöhung.
Bis Dez. 2017 hatte ich Netto 1.199,44 € und 634,54 € Aufstockungsbetrag (= 1.833,98 €).
Ab 1.1.2018 erhalte ich aufgrund der Lohnerhöhung Netto 1.233,11 € und 563,67 € Aufstockungsbetrag (= 1.796,78 €).
Muss ich den Arbeitslosenversichungs- und Krankenversicherungsbeitrag in der Freistellungsphase der ATZ zahlen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Bis Dez. 2017 hatte ich Netto 1.199,44 € und 634,54 € Aufstockungsbetrag (= 1.833,98 €).
Ab 1.1.2018 erhalte ich aufgrund der Lohnerhöhung Netto 1.233,11 € und 563,67 € Aufstockungsbetrag (= 1.796,78 €).
Muss ich den Arbeitslosenversichungs- und Krankenversicherungsbeitrag in der Freistellungsphase der ATZ zahlen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.