Als Bürokauffrau in die Verwaltung ?
#1

Hallo zusammen,

wer weiß, ob es die Möglichkeit gibt als gelernte Bürokauffrau den Fuß in eine Verwaltung z. B. Kreis- oder Gemeindeverwaltung zu bekommen?
Könnte ich auch nebenbei die Verwaltungslaufbahn z. B. zur Verwaltungsfachangestellten absolvieren ? Oder durch eine Zusatzausbildung, die evtl. kürzer ist als eine Ausbildung? Und vor allem gibt es dafür eine Altersbegrenzung ?
Meine gehört zu haben, dass zum Beispiel die Finanzschule nur Leute bis 28 Jahre nimmt.
Hilfe - Kennt sich da jemand aus?

Bin dankbar für jeden Tip.
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#2

man kann sich immer als Bürokauffrau auf Stellen VFA mitbewerben. Man kann nach einiger Zeit eine Angestelltenprüfung I absolvieren und damit dann einer VFA gleichgestellt werden und erhält dann ggf. auch Zugang zu Weiterbildung wie Angestelltenprüfung II. Eine Altersgrenze gibt es da nicht. Eigentlich sollte man mit Altersgrenzen eh kritischer umgehen, da es eine Diskriminierung bedeuten würde und in der älter werdenden Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß ist.

es gibt in vielen mir bekannten Bundesländern KEINE Altersgrenzen für AL I oder II, aber eben für die Verbeamtungen, diese liegen meist beim 32. Lebensjahr bzw. für Behinderte beim 38. Lebensjahr.
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#3

Hallo Gast,

früher war es möglich, dass man aus anderen Berufen in die Verwaltung wechseln konnte - als sog. Seiteneinsteiger. Hier war man dann Verwaltungsangestellte mit Fort-/Weiterbildungen (sog. Angestelltenlehrgang I).

Heutzutage ist es realtiv schwierig als Seiteneinsteiger in die Verwaltung zu kommen, da die Rechtsmaterie und die Aufgabengebiete kontinuierlich gewachsen sind. Somit wäre als einfachste Variante eine Bewerbung bei einer Verwaltung empfehlenswert. Hier würde man dann, je nach Verwaltung, eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/en (Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung). Wobei ich jedoch Landes- und Bundesverwaltung empfehlen kann, da diese einfacher sind als die Kommunalverwaltung.

Nach der Ausbildung und je nach Abschlussprüfung sowie persönlicher Eignung hat man eine bestimmte Wartezeit und kann dann an einem sog. Kommunalen Studieninstitut den sog. Angestelltenlehrgang II machen. Diesen bezahlt der Arbeitgeber und man ist einen Tag pro Woche für diesen Lehrgang freigestellt (unter Fortzahlung der Bezüge etc.).

Sollte wer nicht geeignet sein, der hat die Möglichkeit (falls er sich weiter umorientieren möchte) sich an eine Verwaltungsakademie zu wenden. Hier "studiert" man. Nach Abschluss schimpft man sich Verwaltungsbetriebswirt/Verwaltungswirt VWA. Danach bieten einige Anbieter an, hieran ein BA-Studium und hieran ein MA-Studium (kostenpflichtig) zu absolvieren. Somit ist man dann prädestiniert für den geh. bzw. höheren Dienst.
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#4

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.
Werde mich mal weiter schlau machen.
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