05.09.2009, 22:02
Bei Alkoholtestkäufen in Lüneburg (Niedersachsen) haben mehr als 40 Prozent der Supermärkte, Kioske und Tankstellen gegen § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) verstoßen, indem sie branntweinhaltigen Alkohol (z.B. Alcopos) an Jugendliche unter 18 Jahre und / oder Bier, Wein und Sekt an Jugendliche unter 16 Jahre verkauft haben.
Dies ist umso erstaunlicher, als dass die gemeinsame Aktion von Ordnungsamt, Polizei und Drogenberatungsstelle im Vorhinein angekündigt worden war.
Link: http://www.presseportal.de/polizeipresse..._lueneburg
Dies ist umso erstaunlicher, als dass die gemeinsame Aktion von Ordnungsamt, Polizei und Drogenberatungsstelle im Vorhinein angekündigt worden war.
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