06.08.2012, 20:52
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute die Agenda 2020 veröffentlicht:
1. Kommunale Einnahmen verbessern.
a) Gewerbesteuer reformieren:
• Erweiterung der Bemessungsgrundlage: Bewährte Elemente bewahren und stärken.
• Schwachstellen durch Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen auf Selbständige kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand beseitigen.
b) Grundsteuer reformieren, Aufkommen verbessern.
c) Gemeindlichen Umsatzsteueranteil erhöhen.
2. Ausgaben reduzieren!
Die Kommunen finanzieren in zu großem Umfang Sozialausgaben, die gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen. Die Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung war ein erster richtiger Schritt, dem weitere folgen müssen.
a) Bundesteilhabegeld für Behinderte einführen
Das Risiko einer Behinderung ist – ebenso wie die Pflegebedürftigkeit – ein allgemeines Lebensrisiko.
Daher sollte zur teilweisen Abdeckung ein Bundesteilhabegeld eingeführt werden. Zusätzlich sollten einzelne Risiken in die Pflegeversicherung bzw. in die Krankenversicherung überführt werden.
b) Eigenverantwortung und Eigenvorsorge stärken
Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen und Anreize, damit die Menschen in größerem Umfang für das Alter, für Pflege oder Behinderung Eigenvorsorge betreiben. Ein „Pflegeriester“ kann hier hilfreich sein.
3. Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern
Für den Bund sollte der Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ verfassungsrechtlich festgeschrieben werden.
• Keine neuen Leistungen und keine Erhöhung bestehender Leistungen ohne finanzielle Absicherung.
4. Leistungsgesetze tabulos überprüfen
Den Weg aus dem Schuldenstaat werden wir nur finden, wenn wir bereit sind, Leistungsgesetze tabulos zu überprüfen.
• Vorrang für Investitionen vor höheren Transferleistungen.
• Lebensarbeitszeit weiter verlängern, Eigenvorsorge ausbauen.
5. Aktionsprogramm Kinderbetreuung
• Zusätzliche Finanzmittel von Bund und Ländern unverzichtbar.
• Aktionsprogramm für Tagesmütter.
• Flexibilisierung von Standards.
• Stärkeres Engagement der Wirtschaft (Betriebskindergärten, Arbeitsumfeld anpassen).
6. Energiewende und Bürgerbeteiligung
• Rolle der Kommunen bei der Energiewende deutlich stärken.
• Kommunen an der Wertschöpfung beim Netzausbau beteiligen.
• Bürgerbeteiligung insbesondere im Planfeststellungsverfahren modernisieren.
• Höhere Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
• Kommunale Planungshoheit beim Netzausbau durch frühzeitige Beteiligung der Kommunen beachten.
7. Mit mehr Europa in eine bessere Zukunft
• Erfolge des europäischen Einigungsprozesses besser kommunizieren.
• Funktionsfähigkeit Europas in Kooperation mit Kommunen und Regionen verbessern.
• Einigungsprozess vorantreiben.
• Europäisches Parlament und Ausschuss der Regionen stärken.
• Ausbau des Wirtschafts- und Sozialmodells voranbringen.
• Subsidiaritätsprinzip beachten.
(Quelle: Anlage zur DStGB-Pressemitteilung Nr. 35, 06.08.2012, Link)
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1. Kommunale Einnahmen verbessern.
a) Gewerbesteuer reformieren:
• Erweiterung der Bemessungsgrundlage: Bewährte Elemente bewahren und stärken.
• Schwachstellen durch Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen auf Selbständige kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand beseitigen.
b) Grundsteuer reformieren, Aufkommen verbessern.
c) Gemeindlichen Umsatzsteueranteil erhöhen.
2. Ausgaben reduzieren!
Die Kommunen finanzieren in zu großem Umfang Sozialausgaben, die gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen. Die Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung war ein erster richtiger Schritt, dem weitere folgen müssen.
a) Bundesteilhabegeld für Behinderte einführen
Das Risiko einer Behinderung ist – ebenso wie die Pflegebedürftigkeit – ein allgemeines Lebensrisiko.
Daher sollte zur teilweisen Abdeckung ein Bundesteilhabegeld eingeführt werden. Zusätzlich sollten einzelne Risiken in die Pflegeversicherung bzw. in die Krankenversicherung überführt werden.
b) Eigenverantwortung und Eigenvorsorge stärken
Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen und Anreize, damit die Menschen in größerem Umfang für das Alter, für Pflege oder Behinderung Eigenvorsorge betreiben. Ein „Pflegeriester“ kann hier hilfreich sein.
3. Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern
Für den Bund sollte der Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“ verfassungsrechtlich festgeschrieben werden.
• Keine neuen Leistungen und keine Erhöhung bestehender Leistungen ohne finanzielle Absicherung.
4. Leistungsgesetze tabulos überprüfen
Den Weg aus dem Schuldenstaat werden wir nur finden, wenn wir bereit sind, Leistungsgesetze tabulos zu überprüfen.
• Vorrang für Investitionen vor höheren Transferleistungen.
• Lebensarbeitszeit weiter verlängern, Eigenvorsorge ausbauen.
5. Aktionsprogramm Kinderbetreuung
• Zusätzliche Finanzmittel von Bund und Ländern unverzichtbar.
• Aktionsprogramm für Tagesmütter.
• Flexibilisierung von Standards.
• Stärkeres Engagement der Wirtschaft (Betriebskindergärten, Arbeitsumfeld anpassen).
6. Energiewende und Bürgerbeteiligung
• Rolle der Kommunen bei der Energiewende deutlich stärken.
• Kommunen an der Wertschöpfung beim Netzausbau beteiligen.
• Bürgerbeteiligung insbesondere im Planfeststellungsverfahren modernisieren.
• Höhere Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
• Kommunale Planungshoheit beim Netzausbau durch frühzeitige Beteiligung der Kommunen beachten.
7. Mit mehr Europa in eine bessere Zukunft
• Erfolge des europäischen Einigungsprozesses besser kommunizieren.
• Funktionsfähigkeit Europas in Kooperation mit Kommunen und Regionen verbessern.
• Einigungsprozess vorantreiben.
• Europäisches Parlament und Ausschuss der Regionen stärken.
• Ausbau des Wirtschafts- und Sozialmodells voranbringen.
• Subsidiaritätsprinzip beachten.
(Quelle: Anlage zur DStGB-Pressemitteilung Nr. 35, 06.08.2012, Link)
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