Abzug Inflationsausgleich vom Krankengeld?
#1

Guten Tag,
ich befinde mich nach mehrmonatiger Krankheit in der Wiedereingliederung, bei dem der Arbeitgeber die von mir geleisteten Stunden bezahlt, sodass ich ein entsprechend reduziertes Krankengeld erhalte.
In den letzten 2 Monaten erhielt ich von meinem Arbeitgeber zusätzlich jeweils EUR 1.500 Inflationsausgleich. Aufgrund dessen habe ich nun für diese Zeit keinen Krankengeldanteil mehr erhalten. Es stellt sich mir die Frage, ob das korrekt ist da ich somit ja eigentlich keinen oder nur einen geringen Inflationsausgleich erhalten habe. Weiß jemand vielleicht, ob diese Handhabung der Krankenkasse richtig ist?
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#2

Was war es für eine Wiedereingliederung? Bestehende Arbeitsunfähigkeit? Dann wären die Stunden nicht zu bezahlen. Wie wurden die Stunden abgerechnet?
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#3

Es ist eine Wiedereingliederung „in Krankheit“, d.h. ich gehe 5 Stunden pro Tag arbeiten. Diese Stunden zahlt der Arbeitgeber. Die Differenz zwischen diesem Gehalt und dem Krankengeld-Tagessatz erhalte ich von der Krankenkasse. Aufgrund der Inflationsausgleichszahlungen meines Arbeitgebers hat die Krankenkasse mir dieses anteilige Krankengeld nicht mehr gezahlt. Ist das korrekt?
Ich würde mich freuen wenn Sie mir hierzu „Erhellung“ geben könnten. Vielen Dank!
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#4

"Diese Stunden zahlt der Arbeitgeber. Die Differenz zwischen diesem Gehalt und dem Krankengeld-Tagessatz erhalte ich von der Krankenkasse"
Das ist so mit der Krankenkasse vereinbart? Wie sieht die Vereinbarung genau aus? (Es ist ungewöhnlich, weil der Normalfall der Eingliederung ist, dass man Krankengeld bekommt und keine Bezahlung durch Arbeitgeber.)
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#5

Ja, der Arbeitgeber zahlt meine Leistungsstunden.
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#6

Und was ist mit der Krankenkasse dazu vereinbart? Wenn der Arbeitgeber bezahlt und man somit normal arbeitet liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor. Daran ändert eine AU-Bescheinigung nichts. Also nochmal was hat man auf welcher Rechtsgrundlage mit der Krankenkasse vereinbart und was hat der Arbeitgeber hinsichtlich der Zahlung an die Sozialversicherung gemeldet?
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#7

Danke für Ihren Beitrag aber da muss ich Sie leider korrigieren. Die Wiedereingliederung bedingt zwingend eine AU.
Der AG meldet der KK das durch die Leistungsstunden erarbeitete Teilgehalt und führt die Beiträge etc ab.
Diesbezüglich ist alles okay und klar.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob die Inflationsausgleichsprämie die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld beeinflusst.
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#8

Nein, da ist nichts klar. Wenn man bezahlt arbeitet besteht keine Arbeitsunfähigkeit mehr. Es gibt keine Teilarbeitsunfähigkeit. Dann entfällt der Anspruch auf Krankengeld.
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#9

Für die stufenweise Wiedereingliederung gibt es die sogen. "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" siehe hier https://www.g-ba.de/downloads/62-492-337...-02-21.pdf

In derartigen Fällen besteht weiterhin AU und die AG zahlt kein Teilgehalt.

Von der in der Fragestellung aufgeführten Praxis habe ich noch nichts gehört
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