Ärztliche Untersuchung vor Einstellung im Öffentlichen Dienst?
#1

Hallo,

ich mache im kommenden Jahr mein Abitur und denke darüber nach, anschließend eine Ausbildung oder ein Studium für den Öffentlichen Dienst zu absolvieren. Zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte, Beamtin bei der Stadt oder Lehrerin.

Nun habe ich gehört, dass im Öffentlichen Dienst vor Einstellung oder Verbeamtung stets eine Gesundheitsuntersuchung beim Amtsarzt erfolgt. Ist das richtig ?

Ich besitze von Geburt an eine kleine Fehlbildung an einem inneren Organ. Diese wurde nicht operiert und hat mein Leben bisher in keinster Weise eingeschränkt (ich spiele z.B. Handball) und wird es nach Prognose meiner Ärzte wohl auch zukünftig nicht einschränken.

Aber die Fehlbildung ist halt da und ein Amtsarzt würde das Risiko vielleicht anders einschätzen. Das weiß ich nicht.

Nun möchte ich mich nicht auf einen Beruf im Öffentlichen Dienst vorbereiten, wenn ich anschließend eh eine Enttäuschung beim Amtsarzt befürchten muss. Erst recht will ich natürlich nicht eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und anschließend arbeitslos sein....

Kann mir hier jemand im Forum Auskunft dazu geben, inwieweit bei der öffentlichen Hand amtsärztliche Untersuchungen erfolgen ? Und vielleicht auch, wie streng diese in Bezug auf die Prognosen sind ?

LG
Lena
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#2

Wenn diese Fehlbildung zu keinem erhöhten Krankheitsrisiko führt und vom Arzt als unbedenklich eingestuft wird (einfach ein Attest von deinem Arzt mitbringen), wird dir das keine Probleme machen.
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